Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 7 Kostentragung für die weiteren Massnahmen
1 Die Kosten für konservierende und für chirurgische Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen (freier Tarif). * 2 An diese Behandlungen leistet die Gemeinde Rückvergütungen nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenpflichtigen Personen. Zu berücksichtigen sind dabei das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen. Allfällige Leistungen Dritter werden vorgängig von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten abgezogen. * 3 Für Beitragsleistungen an kieferorthopädische Behandlungen gelten überdies die von der Bildungsdirektion sowie vom Amt für Gesundheit des Kantons Zug erlassenen Vorschriften. * 4 Bei einer vorübergehenden finanziellen Notlage der Erziehungsberechtigten kann die Gemeinde auf Gesuch der Erziehungsberechtigten hin bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung einen Vorschuss gewähren. Die laufende kieferorthopädische Behandlung muss die Vorschriften gemäss Abs. 3 erfüllen. Der Vorschuss wird direkt an den Zahnarzt ausbezahlt. *
§ 7 Kostentragung für die weiteren Massnahmen
1 Die Kosten für konservierende und für chirurgische Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen (freier Tarif). * 2 An diese Behandlungen leistet die Gemeinde Rückvergütungen nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenpflichtigen Personen. Zu berücksichtigen sind dabei das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen. Allfällige Leistungen Dritter werden vorgängig von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten abgezogen. * 3 Für Beitragsleistungen an kieferorthopädische Behandlungen gelten überdies die von der Bildungsdirektion sowie vom Amt für Gesundheit des Kantons Zug erlassenen Vorschriften. * 4 Bei einer vorübergehenden finanziellen Notlage der Erziehungsberechtigten kann die Gemeinde auf Gesuch der Erziehungsberechtigten hin bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung einen Vorschuss gewähren. Die laufende kieferorthopädische Behandlung muss die Vorschriften gemäss Abs. 3 erfüllen. Der Vorschuss wird direkt an den Zahnarzt ausbezahlt. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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