Direktionsverordnung über die Jagdprüfung
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Change 1
Art. 1
Zulassung 1 Zur Jagdprüfung werden handlungsfähige Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die sich darüber ausweisen, dass * a * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr im Kanton Bern mindestens 80 Hegestunden zugunsten von Wild und Natur geleistet haben, b * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr fünf Ausbildungsmodule mit den Themen Jagdhundewesen, Hegeinstruktion, Schiessgrundausbildung, Schiesssicherheit und Jagdpraxis besucht haben, b1 * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr drei Veranstaltungen mit den Schwerpunktthemen Wildbrethygiene, Jagdtraditionen und -brauchtum sowie Land- und Forstwirtschaft und Wildtierökologie besucht haben, b2 * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr praktische Schiessübungen bei mindestens drei Schiessanlässen eines Vereins des Berner Jägerverbands, zwei Pirschgänge des Berner Jägerverbands und mindestens sechs Jagdbegleitungen im Kanton Bern absolviert haben, c sie die Prüfungsgebühren bezahlt haben und d gegen sie keiner der Ausschlussgründe im Sinne von Artikel 6 JWG vorliegt. 1) BSG 922.11 2) BSG 922.111 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 04-040 922.111.2 2 2 Das Jagdinspektorat anerkennt geeignete Institutionen, die den Kandidatinnen und Kandidaten Ausbildungsgänge zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstaben a und b anbieten. * 3 Es führt eine Liste der anerkannten Institutionen.
Art. 1
Zulassung 1 Zur Jagdprüfung werden handlungsfähige Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die sich darüber ausweisen, dass * a * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr im Kanton Bern mindestens 80 Hegestunden zugunsten von Wild und Natur geleistet haben, b * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr fünf Ausbildungsmodule mit den Themen Jagdhundewesen, Hegeinstruktion, Schiessgrundausbildung, Schiesssicherheit und Jagdpraxis besucht haben, b1 * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr drei Veranstaltungen mit den Schwerpunktthemen Wildbrethygiene, Jagdtraditionen und -brauchtum sowie Land- und Forstwirtschaft und Wildtierökologie besucht haben, b2 * sie in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr praktische Schiessübungen bei mindestens drei Schiessanlässen eines Vereins des Berner Jägerverbands, zwei Pirschgänge des Berner Jägerverbands und mindestens sechs Jagdbegleitungen im Kanton Bern absolviert haben, c sie die Prüfungsgebühren bezahlt haben und d gegen sie keiner der Ausschlussgründe im Sinne von Artikel 6 JWG vorliegt. 1) BSG 922.11 2) BSG 922.111 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 04-040 922.111.2 2 2 Das Jagdinspektorat anerkennt geeignete Institutionen, die den Kandidatinnen und Kandidaten Ausbildungsgänge zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstaben a und b anbieten. * 3 Es führt eine Liste der anerkannten Institutionen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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