Direktionsverordnung über die Jagdprüfung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20
Bereits angemeldete Kandidatinnen und Kandidaten 1 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich nach altem Recht zur Prüfung im Jahre 2005 oder 2006 angemeldet haben, gelten für diese Prüfung als angemeldet, sofern sie die altrechtliche Prüfungsgebühr bezahlt haben. Sie bezahlen an der praktischen Prüfung zusätzlich 100 Franken Standgebühr. 2 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Prüfung 2005 angemeldet haben, werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie dem Jagdinspektorat bis zum 15. Januar 2005 eine Bescheinigung über 100 seit dem Jahr 2002 geleistete Hegestunden einreichen. Der Nachweis über den Besuch der Ausbildungstage gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b entfällt. 3 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Prüfung 2006 angemeldet haben, werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie dem Jagdinspektorat bis zum 15. Januar 2006 eine Bescheinigung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 einreichen.
Art. 20
Bereits angemeldete Kandidatinnen und Kandidaten 1 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich nach altem Recht zur Prüfung im Jahre 2005 oder 2006 angemeldet haben, gelten für diese Prüfung als angemeldet, sofern sie die altrechtliche Prüfungsgebühr bezahlt haben. Sie bezahlen an der praktischen Prüfung zusätzlich 100 Franken Standgebühr. 2 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Prüfung 2005 angemeldet haben, werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie dem Jagdinspektorat bis zum 15. Januar 2005 eine Bescheinigung über 100 seit dem Jahr 2002 geleistete Hegestunden einreichen. Der Nachweis über den Besuch der Ausbildungstage gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b entfällt. 3 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Prüfung 2006 angemeldet haben, werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie dem Jagdinspektorat bis zum 15. Januar 2006 eine Bescheinigung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 einreichen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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