Art. 1
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) der Europäischen Union in den Jahren 2024‐2027 wird auf Basis des liechtensteinischen Anteils gemäss durchschnittlichem Schengen‐Schlüssel für die Jahre 2016-2020 von 0.04 % ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 900 000 Euro genehmigt. 2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.