Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Usbekistan über technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Anwendungsbereich

5.1. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind anwendbar:a) auf beliebige Projekte der Zusammenarbeit gemäss Artikel 4, die das beidseitige Einverständnis der zwei Vertragsparteien erhalten haben; b) auf Projekte, die vom Schweizerischen Bundesrat und internationalen Organisationen oder öffentlichen oder privaten Institutionen in Usbekistan vereinbart wurden und für welche die Vertragsparteien oder ihre Bevollmächtigten gemeinsam mutatis mutandis die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 unter Ausschluss von Artikel 6.1. und Artikel 6.2. vereinbart haben; c) auf Projekte mit Körperschaften oder Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts beider Länder, für welche die Vertragsparteien oder ihre Bevollmächtigten mutatis mutandis die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 unter Ausschluss von Artikel 6.1. und Artikel 6.2. vereinbart haben. 5.2. Es steht dem Schweizerischen Bundesrat offen, die Durchführung seiner Verpflichtungen einer ausführenden Organisation zu übertragen. 5.3. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden ebenfalls Anwendung auf schweizerische Einsätze der humanitären Hilfe sowie der Katastrophen- und Nothilfe in Usbekistan, welche im Falle menschlicher Not geleistet werden.

Your change, as a redline

Art. 5 Anwendungsbereich

5.1. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind anwendbar:a) auf beliebige Projekte der Zusammenarbeit gemäss Artikel 4, die das beidseitige Einverständnis der zwei Vertragsparteien erhalten haben; b) auf Projekte, die vom Schweizerischen Bundesrat und internationalen Organisationen oder öffentlichen oder privaten Institutionen in Usbekistan vereinbart wurden und für welche die Vertragsparteien oder ihre Bevollmächtigten gemeinsam mutatis mutandis die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 unter Ausschluss von Artikel 6.1. und Artikel 6.2. vereinbart haben; c) auf Projekte mit Körperschaften oder Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts beider Länder, für welche die Vertragsparteien oder ihre Bevollmächtigten mutatis mutandis die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 unter Ausschluss von Artikel 6.1. und Artikel 6.2. vereinbart haben. 5.2. Es steht dem Schweizerischen Bundesrat offen, die Durchführung seiner Verpflichtungen einer ausführenden Organisation zu übertragen. 5.3. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden ebenfalls Anwendung auf schweizerische Einsätze der humanitären Hilfe sowie der Katastrophen- und Nothilfe in Usbekistan, welche im Falle menschlicher Not geleistet werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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