Art. 39
Das beiliegende Schlussprotokoll ist Bestandteil dieses Abkommens.
Confederation · 0.831.109.654.1 · treaty
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In force since 1995-11-01, as the publisher states.
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Das beiliegende Schlussprotokoll ist Bestandteil dieses Abkommens.
1 Dieses Abkommen bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden sobald als möglich in Lissabon ausgetauscht. 2 Es tritt am ersten Tage des zweiten auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
1 Dieses Abkommen wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Es erneuert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn es nicht von einer der beiden Vertragsparteien drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gekündigt wird. 2 Wird das Abkommen gekündigt, so bleiben die von einer Person nach seinen Bestimmungen erworbenen Rechte erhalten. Die nach seinen Bestimmungen erworbenen Anwartschaften werden durch Vereinbarungen geregelt.