Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Bewirtschaftung der Churer Alpen
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Change 1
Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
Zuständigkeiten 1 Die Forst- und Alpverwaltung (FAV) ist zuständig für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Churer Alpen. 2 Die FAV plant und budgetiert die erforderlichen Unterhalts- und Sanierungsvorhaben unter Einbezug des städtischen Hochbauamtes (HBA), der Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FLV) und soweit erforderlich der Alpkommission. 3 Für die Umsetzung der Unterhalts- und Sanierungsvorhaben liegt die Federführung bei Projekten im Rahmen der Investitionsrechnung beim HBA, bei Projekten im Rahmen der Laufenden Rechnung bei der FAV. Ist eine Baukommission erforderlich, müssen darin das HBA, die Bürgergemeinde und die FAV vertreten sein. 4 Für die Vermietung (Ausschreibung, Vertragsausarbeitung, Mietzinsberechnung, Inkasso etc.) der Carmenna- und Tschuggenhütte ist die FLV zuständig. Für die Verwaltung und Bewirtschaftung der übrigen Gebäude, Hütten, Wohnungen und Anlagen liegt die Federführung bei der FAV, soweit erforderlich unter Einbezug der FLV.
Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
Zuständigkeiten 1 Die Forst- und Alpverwaltung (FAV) ist zuständig für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Churer Alpen. 2 Die FAV plant und budgetiert die erforderlichen Unterhalts- und Sanierungsvorhaben unter Einbezug des städtischen Hochbauamtes (HBA), der Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FLV) und soweit erforderlich der Alpkommission. 3 Für die Umsetzung der Unterhalts- und Sanierungsvorhaben liegt die Federführung bei Projekten im Rahmen der Investitionsrechnung beim HBA, bei Projekten im Rahmen der Laufenden Rechnung bei der FAV. Ist eine Baukommission erforderlich, müssen darin das HBA, die Bürgergemeinde und die FAV vertreten sein. 4 Für die Vermietung (Ausschreibung, Vertragsausarbeitung, Mietzinsberechnung, Inkasso etc.) der Carmenna- und Tschuggenhütte ist die FLV zuständig. Für die Verwaltung und Bewirtschaftung der übrigen Gebäude, Hütten, Wohnungen und Anlagen liegt die Federführung bei der FAV, soweit erforderlich unter Einbezug der FLV.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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