Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 2
(1) Soweit in der Anlage für einzelne Haftstätten bestimmte Zeiträume angegeben sind, gelten diese Haftstätten nur für die angegebenen Zeiträume als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG. (2) Die übrigen in der Anlage aufgeführten Haftstätten sind für den Zeitraum als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG anzusehen, während dem sie als geschlossene Lager in der Verwaltungsform eines Konzentrationslagers bestanden haben. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen die Haftstätten dem Inspekteur der Konzentrationslager im SS-Hauptamt oder dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt, Amtsgruppe D, unterstanden haben. (3) Soweit in der Anlage für einzelne Haftstätten keine bestimmten Zeiträume angegeben sind, wird vermutet, daß diese Haftstätten am 1. November 1943 bestanden haben und von diesem Zeitpunkt an Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG gewesen sind.
§ 2
(1) Soweit in der Anlage für einzelne Haftstätten bestimmte Zeiträume angegeben sind, gelten diese Haftstätten nur für die angegebenen Zeiträume als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG. (2) Die übrigen in der Anlage aufgeführten Haftstätten sind für den Zeitraum als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG anzusehen, während dem sie als geschlossene Lager in der Verwaltungsform eines Konzentrationslagers bestanden haben. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen die Haftstätten dem Inspekteur der Konzentrationslager im SS-Hauptamt oder dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt, Amtsgruppe D, unterstanden haben. (3) Soweit in der Anlage für einzelne Haftstätten keine bestimmten Zeiträume angegeben sind, wird vermutet, daß diese Haftstätten am 1. November 1943 bestanden haben und von diesem Zeitpunkt an Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG gewesen sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.