Propose a change

Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Litauen betreffend die Durchführung des schweizerisch-litauischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Höhe des Beitrags

1. Die Schweiz gewährt Litauen einen nicht rückzahlbaren Beitrag für Anstrengungen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU in Höhe von bis zu 70,858 Millionen Franken (siebzig Millionen achthundertachtundfünfzigtausend Schweizer Franken), der für einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren und einen Auszahlungszeitraum von zehn Jahren ab der Genehmigung des Beitrags durch das Schweizerische Parlament vom 14. Juni 2007 bereitgestellt wird. 2. Die Schweiz akzeptiert definitive Projektvorschläge gemäss Anhang 2, Kapitel 2 für die Verpflichtung von Mitteln bis zwei Monate vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums. 3. Mittel, die nicht während des Verpflichtungszeitraums zugewiesen werden, sind für das schweizerisch-litauische Zusammenarbeitsprogramm nicht mehr verfügbar. In der AS nicht publiziert.

Your change, as a redline

Art. 3 Höhe des Beitrags

1. Die Schweiz gewährt Litauen einen nicht rückzahlbaren Beitrag für Anstrengungen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU in Höhe von bis zu 70,858 Millionen Franken (siebzig Millionen achthundertachtundfünfzigtausend Schweizer Franken), der für einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren und einen Auszahlungszeitraum von zehn Jahren ab der Genehmigung des Beitrags durch das Schweizerische Parlament vom 14. Juni 2007 bereitgestellt wird. 2. Die Schweiz akzeptiert definitive Projektvorschläge gemäss Anhang 2, Kapitel 2 für die Verpflichtung von Mitteln bis zwei Monate vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums. 3. Mittel, die nicht während des Verpflichtungszeitraums zugewiesen werden, sind für das schweizerisch-litauische Zusammenarbeitsprogramm nicht mehr verfügbar. In der AS nicht publiziert.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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