Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Litauen betreffend die Durchführung des schweizerisch-litauischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Zuständige Behörden
1. Litauen hat das Finanzministerium der Republik Litauen ermächtigt, in seinem Namen als NKS für das schweizerisch-litauische Zusammenarbeitsprogramm zu handeln. Die NKS trägt die Gesamtverantwortung für die Verwendung des Beitrags in Litauen, einschliesslich der Verantwortung für Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung. 2. Die Schweiz ermächtigt: – das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, vertreten durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), und – das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), im Rahmen der Durchführung des schweizerisch-litauischen Zusammenarbeitsprogramms in ihrem Namen zu handeln. Entsprechend den Zuständigkeitsbereichen werden die Projekte einer dieser beiden Stellen zugewiesen. 3. Die Schweizer Botschaft in Riga fungiert als Anlaufstelle für die NKS für offizielle Informationen zum Beitrag. Die laufende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden kann direkt erfolgen. Heute: das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (siehe AS 2012 3631).
Art. 9 Zuständige Behörden
1. Litauen hat das Finanzministerium der Republik Litauen ermächtigt, in seinem Namen als NKS für das schweizerisch-litauische Zusammenarbeitsprogramm zu handeln. Die NKS trägt die Gesamtverantwortung für die Verwendung des Beitrags in Litauen, einschliesslich der Verantwortung für Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung. 2. Die Schweiz ermächtigt: – das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, vertreten durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), und – das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), im Rahmen der Durchführung des schweizerisch-litauischen Zusammenarbeitsprogramms in ihrem Namen zu handeln. Entsprechend den Zuständigkeitsbereichen werden die Projekte einer dieser beiden Stellen zugewiesen. 3. Die Schweizer Botschaft in Riga fungiert als Anlaufstelle für die NKS für offizielle Informationen zum Beitrag. Die laufende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden kann direkt erfolgen. Heute: das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (siehe AS 2012 3631).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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