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Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.20 Definitionen

Im Sinne dieses Abschnitts: a) bezeichnet "zu Niederlassungszwecken einreisende Geschäftsreisende" natürliche Personen in Führungspositionen innerhalb einer juristischen Person einer Vertragspartei, die: i) für die Gründung eines Unternehmens derselben Gruppe in der Vertragspartei verantwortlich sind, die die Einreise gewährt; ii) keine Dienstleistungen anbieten oder erbringen oder keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben als die, die für die Gründung dieses Unternehmens erforderlich sind; und iii) keine Vergütung aus einer Quelle in der Vertragspartei erhalten, die die Einreise gewährt; b) bezeichnet "Erbringer vertraglicher Dienstleistungen" natürliche Personen, die von einer juristischen Person einer Vertragspartei beschäftigt werden, die: i) selbst keine Agentur für die Vermittlung und Bereitstellung von Personal ist und nicht über eine solche Agentur tätig wird; ii) nicht in der Vertragspartei niedergelassen ist, die die Einreise gewährt; und iii) einen Bona-fide-Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen für einen Endverbraucher im Gebiet einer anderen Vertragspartei geschlossen hat, der zur Erfüllung die vorübergehende Anwesenheit ihrer Mitarbeiter im Gebiet der betreffenden Vertragspartei erfordert; c) bezeichnet "Freiberufler" natürliche Personen, die mit der Erbringung einer Dienstleistung befasst und als Selbständige in einer Vertragspartei niedergelassen sind, die: i) sich nicht in der Vertragspartei niedergelassen haben, welche die Einreise gewährt; und ii) einen Bona-fide-Vertrag (ausser über eine Agentur für die Vermittlung und Bereitstellung von Personal) über die Erbringung von Dienstleistungen für einen Endverbraucher in der Vertragspartei, die die Einreise gewährt, geschlossen haben, der zur Erfüllung ihre vorübergehende Anwesenheit in der betreffenden Vertragspartei erfordert; d) bezeichnet "unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer" natürliche Personen, die bei einer juristischen Person einer Vertragspartei beschäftigt oder an ihr beteiligt waren, und zwar für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr unmittelbar vor dem Datum ihres Antrags auf Einreise und vorübergehenden Aufenthalt, und die vorübergehend zu einer juristischen Person in einer anderen Vertragspartei versetzt werden, die Teil derselben Gruppe ist wie die juristische Person, aus der der Arbeitnehmer versetzt wird, einschliesslich ihrer Repräsentanz, Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Hauptgesellschaft, vorausgesetzt, die betroffene natürliche Person gehört zu einer der folgenden Kategorien: i) "Führungskräfte": natürliche Personen in Führungspositionen, die in erster Linie mit dem Management des Unternehmens betraut sind und der allgemeinen Aufsicht oder den allgemeinen Weisungen hauptsächlich des Leitungs- bzw. Kontrollorgans oder der Anteilseigner des Unternehmens oder deren Entsprechung unterliegen und deren Aufgaben mindestens Folgendes beinhalten: aa) die Leitung des Unternehmens oder einer Abteilung oder Unterabteilung desselben; ab) die Überwachung und Kontrolle der Arbeit anderen Aufsicht führenden Personals und der Fach- oder Verwaltungskräfte; oder ac) die Befugnis, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen oder Empfehlungen bezüglich Einstellungen, Entlassungen oder sonstiger Personalentscheidungen abzugeben; oder ii) "Spezialisten": natürliche Personen, die über Folgendes verfügen: aa) Fachkenntnisse, die für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens und deren Nutzung auf internationalen Märkten von entscheidender Bedeutung sind; oder ab) ein hohes Mass an Fachkompetenz oder Wissen im Hinblick auf die Prozesse und Verfahren des Unternehmens, beispielsweise Produktion, Forschungsausrüstung, Techniken oder Management; oder iii) "Praktikanten": natürliche Personen, die: aa) über einen Hochschulabschluss, mindestens auf Bachelorniveau, verfügen; und ab) vorübergehend aus Gründen der beruflichen Entwicklung oder zur Ausbildung in Geschäftstechniken oder -methoden an ein Unternehmen in der Vertragspartei versetzt werden, die die Einreise gewährt, und während der Versetzung bezahlt werden.

Your change, as a redline

Art. 3.20 Definitionen

Im Sinne dieses Abschnitts: a) bezeichnet "zu Niederlassungszwecken einreisende Geschäftsreisende" natürliche Personen in Führungspositionen innerhalb einer juristischen Person einer Vertragspartei, die: i) für die Gründung eines Unternehmens derselben Gruppe in der Vertragspartei verantwortlich sind, die die Einreise gewährt; ii) keine Dienstleistungen anbieten oder erbringen oder keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben als die, die für die Gründung dieses Unternehmens erforderlich sind; und iii) keine Vergütung aus einer Quelle in der Vertragspartei erhalten, die die Einreise gewährt; b) bezeichnet "Erbringer vertraglicher Dienstleistungen" natürliche Personen, die von einer juristischen Person einer Vertragspartei beschäftigt werden, die: i) selbst keine Agentur für die Vermittlung und Bereitstellung von Personal ist und nicht über eine solche Agentur tätig wird; ii) nicht in der Vertragspartei niedergelassen ist, die die Einreise gewährt; und iii) einen Bona-fide-Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen für einen Endverbraucher im Gebiet einer anderen Vertragspartei geschlossen hat, der zur Erfüllung die vorübergehende Anwesenheit ihrer Mitarbeiter im Gebiet der betreffenden Vertragspartei erfordert; c) bezeichnet "Freiberufler" natürliche Personen, die mit der Erbringung einer Dienstleistung befasst und als Selbständige in einer Vertragspartei niedergelassen sind, die: i) sich nicht in der Vertragspartei niedergelassen haben, welche die Einreise gewährt; und ii) einen Bona-fide-Vertrag (ausser über eine Agentur für die Vermittlung und Bereitstellung von Personal) über die Erbringung von Dienstleistungen für einen Endverbraucher in der Vertragspartei, die die Einreise gewährt, geschlossen haben, der zur Erfüllung ihre vorübergehende Anwesenheit in der betreffenden Vertragspartei erfordert; d) bezeichnet "unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer" natürliche Personen, die bei einer juristischen Person einer Vertragspartei beschäftigt oder an ihr beteiligt waren, und zwar für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr unmittelbar vor dem Datum ihres Antrags auf Einreise und vorübergehenden Aufenthalt, und die vorübergehend zu einer juristischen Person in einer anderen Vertragspartei versetzt werden, die Teil derselben Gruppe ist wie die juristische Person, aus der der Arbeitnehmer versetzt wird, einschliesslich ihrer Repräsentanz, Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Hauptgesellschaft, vorausgesetzt, die betroffene natürliche Person gehört zu einer der folgenden Kategorien: i) "Führungskräfte": natürliche Personen in Führungspositionen, die in erster Linie mit dem Management des Unternehmens betraut sind und der allgemeinen Aufsicht oder den allgemeinen Weisungen hauptsächlich des Leitungs- bzw. Kontrollorgans oder der Anteilseigner des Unternehmens oder deren Entsprechung unterliegen und deren Aufgaben mindestens Folgendes beinhalten: aa) die Leitung des Unternehmens oder einer Abteilung oder Unterabteilung desselben; ab) die Überwachung und Kontrolle der Arbeit anderen Aufsicht führenden Personals und der Fach- oder Verwaltungskräfte; oder ac) die Befugnis, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen oder Empfehlungen bezüglich Einstellungen, Entlassungen oder sonstiger Personalentscheidungen abzugeben; oder ii) "Spezialisten": natürliche Personen, die über Folgendes verfügen: aa) Fachkenntnisse, die für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens und deren Nutzung auf internationalen Märkten von entscheidender Bedeutung sind; oder ab) ein hohes Mass an Fachkompetenz oder Wissen im Hinblick auf die Prozesse und Verfahren des Unternehmens, beispielsweise Produktion, Forschungsausrüstung, Techniken oder Management; oder iii) "Praktikanten": natürliche Personen, die: aa) über einen Hochschulabschluss, mindestens auf Bachelorniveau, verfügen; und ab) vorübergehend aus Gründen der beruflichen Entwicklung oder zur Ausbildung in Geschäftstechniken oder -methoden an ein Unternehmen in der Vertragspartei versetzt werden, die die Einreise gewährt, und während der Versetzung bezahlt werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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