Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.21 Allgemeine Verpflichtungen

1) Eine Vertragspartei gewährt natürlichen Personen einer anderen Vertragspartei die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt zu Geschäftszwecken gemäss diesem Abschnitt sowie Anhang XVIII (Zu Niederlassungszwecken einreisende Geschäftsreisende, unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer und für kurze Zeit einreisende Geschäftsreisende) und Anhang XIX (Erbringer vertraglicher Dienstleistungen und Freiberufler), vorausgesetzt, diese Personen halten sich an die Einreisebestimmungen der betreffenden Vertragspartei, die für die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt gelten. 2) Jede Vertragspartei wendet ihre mit den Bestimmungen dieses Abschnitts verbundenen Massnahmen im Einklang mit dem in Art. 3.19 Abs. 1 (Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich) dargelegten Wunsch der Vertragsparteien und insbesondere so an, dass eine unzulässige Beeinträchtigung oder Verzögerung des Warenverkehrs oder Dienstleistungshandels oder der Niederlassung oder des Betriebs nach diesem Abkommen vermieden wird.

Your change, as a redline

Art. 3.21 Allgemeine Verpflichtungen

1) Eine Vertragspartei gewährt natürlichen Personen einer anderen Vertragspartei die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt zu Geschäftszwecken gemäss diesem Abschnitt sowie Anhang XVIII (Zu Niederlassungszwecken einreisende Geschäftsreisende, unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer und für kurze Zeit einreisende Geschäftsreisende) und Anhang XIX (Erbringer vertraglicher Dienstleistungen und Freiberufler), vorausgesetzt, diese Personen halten sich an die Einreisebestimmungen der betreffenden Vertragspartei, die für die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt gelten. 2) Jede Vertragspartei wendet ihre mit den Bestimmungen dieses Abschnitts verbundenen Massnahmen im Einklang mit dem in Art. 3.19 Abs. 1 (Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich) dargelegten Wunsch der Vertragsparteien und insbesondere so an, dass eine unzulässige Beeinträchtigung oder Verzögerung des Warenverkehrs oder Dienstleistungshandels oder der Niederlassung oder des Betriebs nach diesem Abkommen vermieden wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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