Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.54 Anerkennung von Aufsichtsmassnahmen

1) Eine Vertragspartei darf Aufsichtsmassnahmen einer Nichtvertragspartei in Anwendung der in diesem Unterabschnitt behandelten Massnahmen anerkennen. Diese Anerkennung darf: a) autonom gewährt werden; b) durch Harmonisierung oder mit anderen Mitteln zustande kommen; oder c) auf einem Abkommen oder einer Vereinbarung mit einer Nichtvertragspartei beruhen. 2) Eine Vertragspartei, die Aufsichtsmassnahmen nach Abs. 1 anerkennt, gibt einer anderen Vertragspartei angemessen Gelegenheit darzulegen, dass Umstände vorliegen, denen zufolge es gleichwertige Regulierung, Aufsicht, Umsetzung der Regulierung und, falls zutreffend, Verfahren betreffend den Informationsaustausch zwischen den entsprechenden Vertragsparteien gibt oder gäbe. 3) Erkennt eine Vertragspartei Aufsichtsmassnahmen gemäss Abs. 1 Bst. c an und liegen die in Abs. 2 dargelegten Umstände vor, so gibt diese Vertragspartei einer anderen Vertragspartei angemessen Gelegenheit, den Beitritt zum Abkommen oder zur Vereinbarung oder ein vergleichbares Abkommen oder eine vergleichbare Vereinbarung auszuhandeln. Unterabschnitt 3.5.4

Your change, as a redline

Art. 3.54 Anerkennung von Aufsichtsmassnahmen

1) Eine Vertragspartei darf Aufsichtsmassnahmen einer Nichtvertragspartei in Anwendung der in diesem Unterabschnitt behandelten Massnahmen anerkennen. Diese Anerkennung darf: a) autonom gewährt werden; b) durch Harmonisierung oder mit anderen Mitteln zustande kommen; oder c) auf einem Abkommen oder einer Vereinbarung mit einer Nichtvertragspartei beruhen. 2) Eine Vertragspartei, die Aufsichtsmassnahmen nach Abs. 1 anerkennt, gibt einer anderen Vertragspartei angemessen Gelegenheit darzulegen, dass Umstände vorliegen, denen zufolge es gleichwertige Regulierung, Aufsicht, Umsetzung der Regulierung und, falls zutreffend, Verfahren betreffend den Informationsaustausch zwischen den entsprechenden Vertragsparteien gibt oder gäbe. 3) Erkennt eine Vertragspartei Aufsichtsmassnahmen gemäss Abs. 1 Bst. c an und liegen die in Abs. 2 dargelegten Umstände vor, so gibt diese Vertragspartei einer anderen Vertragspartei angemessen Gelegenheit, den Beitritt zum Abkommen oder zur Vereinbarung oder ein vergleichbares Abkommen oder eine vergleichbare Vereinbarung auszuhandeln. Unterabschnitt 3.5.4

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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