Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.6 Marktzugang

Eine Vertragspartei darf in Bezug auf die Errichtung eines Unternehmens durch einen Investor einer anderen Vertragspartei oder durch ein erfasstes Unternehmen oder den Betrieb eines erfassten Unternehmens weder für ihr gesamtes Staatsgebiet noch für eine territoriale Unterteilung Massnahmen einführen oder aufrechterhalten, die: a) folgende Arten von Beschränkungen vorsehen: i) Beschränkung der Anzahl der Unternehmen, die eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, in Form von zahlenmässigen Quoten, Monopolen, ausschliesslichen Leistungserbringern oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; ii) Beschränkung des Gesamtwerts der Geschäfte oder des Betriebsvermögens in Form zahlenmässiger Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; iii) Beschränkung der Gesamtzahl der Geschäftsvorgänge oder des Gesamtvolumens der Produktion durch Festlegung bestimmter zahlenmässiger Einheiten in Form von Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; iv) Beschränkung der Beteiligung ausländischen Kapitals durch Festsetzung einer prozentualen Höchstgrenze für ausländische Beteiligungen oder für den Gesamtwert einzelner oder zusammengefasster ausländischer Investitionen; oder v) Beschränkung der Gesamtzahl natürlicher Personen, die in einem bestimmten Sektor beschäftigt werden dürfen oder die ein Unternehmen beschäftigen darf und die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich und unmittelbar darin eingebunden sind, in Form zahlenmässiger Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; oder b) die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch einen Investor einer anderen Vertragspartei auf bestimmte Formen von Rechtsträgern oder von Joint Ventures beschränken oder diese dafür vorschreiben.

Your change, as a redline

Art. 3.6 Marktzugang

Eine Vertragspartei darf in Bezug auf die Errichtung eines Unternehmens durch einen Investor einer anderen Vertragspartei oder durch ein erfasstes Unternehmen oder den Betrieb eines erfassten Unternehmens weder für ihr gesamtes Staatsgebiet noch für eine territoriale Unterteilung Massnahmen einführen oder aufrechterhalten, die: a) folgende Arten von Beschränkungen vorsehen: i) Beschränkung der Anzahl der Unternehmen, die eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, in Form von zahlenmässigen Quoten, Monopolen, ausschliesslichen Leistungserbringern oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; ii) Beschränkung des Gesamtwerts der Geschäfte oder des Betriebsvermögens in Form zahlenmässiger Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; iii) Beschränkung der Gesamtzahl der Geschäftsvorgänge oder des Gesamtvolumens der Produktion durch Festlegung bestimmter zahlenmässiger Einheiten in Form von Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; iv) Beschränkung der Beteiligung ausländischen Kapitals durch Festsetzung einer prozentualen Höchstgrenze für ausländische Beteiligungen oder für den Gesamtwert einzelner oder zusammengefasster ausländischer Investitionen; oder v) Beschränkung der Gesamtzahl natürlicher Personen, die in einem bestimmten Sektor beschäftigt werden dürfen oder die ein Unternehmen beschäftigen darf und die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich und unmittelbar darin eingebunden sind, in Form zahlenmässiger Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung; oder b) die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch einen Investor einer anderen Vertragspartei auf bestimmte Formen von Rechtsträgern oder von Joint Ventures beschränken oder diese dafür vorschreiben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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