Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.62 Knappe Ressourcen

1) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die Zuweisung knapper Ressourcen einschliesslich Funkfrequenzen, Nummern und Wegerechten und die Erteilung der Nutzungsrechte daran in offener, objektiver, termingerechter, transparenter, diskriminierungsfreier und verhältnismässiger Weise sowie unter Berücksichtigung von Zielen von allgemeinem Interesse einschliesslich der Förderung des Wettbewerbs erfolgen. Die Verfahren sowie die mit den Nutzungsrechten verbundenen Bedingungen und Verpflichtungen müssen auf objektiven, transparenten, diskriminierungsfreien und verhältnismässigen Kriterien beruhen. 2) Jede Vertragspartei macht Angaben zur aktuellen Nutzung zugewiesener Frequenzbänder der Öffentlichkeit zugänglich. Die genaue Ausweisung der bestimmten staatlichen Nutzungen vorbehaltenen Funkfrequenzen ist jedoch nicht erforderlich. 3) Jede Vertragspartei darf sich bei der Zuweisung von Frequenzen für kommerzielle Zwecke auf marktorientierte Ansätze, beispielweise Versteigerungsverfahren, stützen. 4) Massnahmen einer Vertragspartei zur Zuweisung und Zuteilung von Frequenzen und zur Verwaltung von Frequenzen sind nicht per se mit Art. 3.6 (Marktzugang) von Abschnitt 3.2 (Liberalisierung von Investitionen) und Art. 3.14 (Marktzugang) von Abschnitt 3.3 (Grenzüberschreitender Dienstleistungshandel) unvereinbar. Dementsprechend behält sich jede Vertragspartei das Recht vor, Massnahmen zur Frequenzverwaltung einzuführen und anzuwenden, die zur Begrenzung der Anzahl der Anbieter von Telekommunikationsdiensten führen können, vorausgesetzt, dass dies in einer Weise geschieht, die mit diesem Abkommen in Einklang steht. Dies umfasst die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des derzeitigen und des künftigen Bedarfs sowie der Verfügbarkeit von Frequenzen Frequenzbänder zuzuweisen.

Your change, as a redline

Art. 3.62 Knappe Ressourcen

1) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die Zuweisung knapper Ressourcen einschliesslich Funkfrequenzen, Nummern und Wegerechten und die Erteilung der Nutzungsrechte daran in offener, objektiver, termingerechter, transparenter, diskriminierungsfreier und verhältnismässiger Weise sowie unter Berücksichtigung von Zielen von allgemeinem Interesse einschliesslich der Förderung des Wettbewerbs erfolgen. Die Verfahren sowie die mit den Nutzungsrechten verbundenen Bedingungen und Verpflichtungen müssen auf objektiven, transparenten, diskriminierungsfreien und verhältnismässigen Kriterien beruhen. 2) Jede Vertragspartei macht Angaben zur aktuellen Nutzung zugewiesener Frequenzbänder der Öffentlichkeit zugänglich. Die genaue Ausweisung der bestimmten staatlichen Nutzungen vorbehaltenen Funkfrequenzen ist jedoch nicht erforderlich. 3) Jede Vertragspartei darf sich bei der Zuweisung von Frequenzen für kommerzielle Zwecke auf marktorientierte Ansätze, beispielweise Versteigerungsverfahren, stützen. 4) Massnahmen einer Vertragspartei zur Zuweisung und Zuteilung von Frequenzen und zur Verwaltung von Frequenzen sind nicht per se mit Art. 3.6 (Marktzugang) von Abschnitt 3.2 (Liberalisierung von Investitionen) und Art. 3.14 (Marktzugang) von Abschnitt 3.3 (Grenzüberschreitender Dienstleistungshandel) unvereinbar. Dementsprechend behält sich jede Vertragspartei das Recht vor, Massnahmen zur Frequenzverwaltung einzuführen und anzuwenden, die zur Begrenzung der Anzahl der Anbieter von Telekommunikationsdiensten führen können, vorausgesetzt, dass dies in einer Weise geschieht, die mit diesem Abkommen in Einklang steht. Dies umfasst die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des derzeitigen und des künftigen Bedarfs sowie der Verfügbarkeit von Frequenzen Frequenzbänder zuzuweisen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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