Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.70 Streitbeilegung

1) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Regulierungsbehörde für Telekommunikation bei einem Streitfall zwischen Anbietern von Telekommunikationsnetzen oder -diensten im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten, die sich aus diesem Unterabschnitt ergeben, und auf Ersuchen eines am Streitfall beteiligten Anbieters innert der für die Streitbeilegung vorgeschriebenen Frist gemäss dem Recht der Vertragspartei einen verbindlichen Entscheid erlässt. 2) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Regulierungsbehörde für Telekommunikation, falls diese es nach einem Ersuchen zur Streitbelegung ablehnt, Schritte einzuleiten, auf Antrag innert einer angemessenen Frist eine schriftliche Begründung ihres Entscheids vorlegt. 3) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ein von ihrer Regulierungsbehörde für Telekommunikation erlassener Entscheid unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. 4) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die am Streitfall beteiligten Anbieter: a) eine ausführliche Erläuterung der Gründe erhalten, auf denen der Entscheid beruht; und b) Beschwerde gegen den Entscheid gemäss Art. 3.65 Abs. 6 (Regulierungsbehörde für Telekommunikation) einlegen können. 5) Zur Klarstellung sei angemerkt, dass die in Abs. 1 und 2 festgelegten Verfahren einen an einem Streitfall beteiligten Anbieter von Telekommunikationsnetzen oder Telekommunikationsdiensten nicht daran hindern, Klage vor Gericht zu erheben.

Your change, as a redline

Art. 3.70 Streitbeilegung

1) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Regulierungsbehörde für Telekommunikation bei einem Streitfall zwischen Anbietern von Telekommunikationsnetzen oder -diensten im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten, die sich aus diesem Unterabschnitt ergeben, und auf Ersuchen eines am Streitfall beteiligten Anbieters innert der für die Streitbeilegung vorgeschriebenen Frist gemäss dem Recht der Vertragspartei einen verbindlichen Entscheid erlässt. 2) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Regulierungsbehörde für Telekommunikation, falls diese es nach einem Ersuchen zur Streitbelegung ablehnt, Schritte einzuleiten, auf Antrag innert einer angemessenen Frist eine schriftliche Begründung ihres Entscheids vorlegt. 3) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ein von ihrer Regulierungsbehörde für Telekommunikation erlassener Entscheid unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. 4) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die am Streitfall beteiligten Anbieter: a) eine ausführliche Erläuterung der Gründe erhalten, auf denen der Entscheid beruht; und b) Beschwerde gegen den Entscheid gemäss Art. 3.65 Abs. 6 (Regulierungsbehörde für Telekommunikation) einlegen können. 5) Zur Klarstellung sei angemerkt, dass die in Abs. 1 und 2 festgelegten Verfahren einen an einem Streitfall beteiligten Anbieter von Telekommunikationsnetzen oder Telekommunikationsdiensten nicht daran hindern, Klage vor Gericht zu erheben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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