Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4.11 Grenzüberschreitender Datenverkehr

1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den grenzüberschreitenden Datenverkehr zu gewährleisten, um den Handel in der digitalen Wirtschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck darf der grenzüberschreitende Datenverkehr zwischen den Vertragsparteien nicht durch eine Vertragspartei eingeschränkt werden, indem diese: a) die Nutzung von Rechenanlagen oder Netzelementen in dieser Vertragspartei für die Verarbeitung vorschreibt, auch durch die Vorgabe der Nutzung von Rechenanlagen oder Netzelementen, die in dieser Vertragspartei zertifiziert oder zugelassen sind; b) die Datenlokalisierung in der Vertragspartei für die Speicherung oder Verarbeitung vorschreibt; c) die Speicherung oder Verarbeitung von Daten in einer anderen Vertragspartei verbietet; oder d) die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten von der Nutzung von Rechenanlagen oder Netzelementen in den Vertragsparteien oder von Lokalisierungsanforderungen in den Vertragsparteien abhängig macht. 2) Die Vertragsparteien überprüfen die Umsetzung dieser Bestimmung fortlaufend und bewerten ihr Funktionieren innert 3 Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens. Eine Vertragspartei kann jederzeit darum ersuchen, dass die Vertragsparteien die Liste der in Abs. 1 aufgeführten Beschränkungen überprüfen. Ein solches Ersuchen ist wohlwollend zu prüfen.

Your change, as a redline

Art. 4.11 Grenzüberschreitender Datenverkehr

1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den grenzüberschreitenden Datenverkehr zu gewährleisten, um den Handel in der digitalen Wirtschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck darf der grenzüberschreitende Datenverkehr zwischen den Vertragsparteien nicht durch eine Vertragspartei eingeschränkt werden, indem diese: a) die Nutzung von Rechenanlagen oder Netzelementen in dieser Vertragspartei für die Verarbeitung vorschreibt, auch durch die Vorgabe der Nutzung von Rechenanlagen oder Netzelementen, die in dieser Vertragspartei zertifiziert oder zugelassen sind; b) die Datenlokalisierung in der Vertragspartei für die Speicherung oder Verarbeitung vorschreibt; c) die Speicherung oder Verarbeitung von Daten in einer anderen Vertragspartei verbietet; oder d) die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten von der Nutzung von Rechenanlagen oder Netzelementen in den Vertragsparteien oder von Lokalisierungsanforderungen in den Vertragsparteien abhängig macht. 2) Die Vertragsparteien überprüfen die Umsetzung dieser Bestimmung fortlaufend und bewerten ihr Funktionieren innert 3 Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens. Eine Vertragspartei kann jederzeit darum ersuchen, dass die Vertragsparteien die Liste der in Abs. 1 aufgeführten Beschränkungen überprüfen. Ein solches Ersuchen ist wohlwollend zu prüfen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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