Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
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Change 1
As published
Art. 4.2 Definitionen
Für die Zwecke dieses Kapitels:
a) bezeichnet "Rechenanlagen" einen Rechenserver oder ein Speichergerät für die Informationsverarbeitung oder Informationsspeicherung zur gewerblichen Nutzung;
b) bezeichnet "elektronische Authentifizierung" ein elektronisches Verfahren, wodurch bestätigt werden kann:
i) die elektronische Identifizierung einer Person; oder
ii) die Herkunft und Integrität von Daten in elektronischer Form;
c) bezeichnet "Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben" einen Dienst, der die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Personen ermöglicht und einen Nachweis für die Bearbeitung der übermittelten Daten liefert, einschliesslich eines Nachweises für die Absendung und den Empfang der Daten, und der die übertragenen Daten vor den Risiken des Verlusts, Diebstahls, Schadens oder unbefugter Veränderungen schützt;
d) bezeichnet "elektronisches Siegel" von einer juristischen Person verwendete Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder damit logisch verknüpft sind, um deren Herkunft und Integrität zu gewährleisten;
e) bezeichnet "elektronische Signatur" Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder damit logisch verknüpft sind, die:
i) von einer natürlichen Person verwendet werden, um den Daten in elektronischer Form, auf die sie sich beziehen, zuzustimmen;
ii) mit den Daten in elektronischer Form, auf die sie sich beziehen, so verknüpft sind, dass jede spätere Änderung der Daten erkennbar ist;
f) bezeichnet "elektronischer Zeitstempel" Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form an einen bestimmten Zeitpunkt binden und damit nachweisen, dass die letztgenannten Daten zu diesem Zeitpunkt existierten;
g) bezeichnet "elektronischer Vertrauensdienst" einen elektronischen Dienst, bestehend aus:
i) der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln, elektronischen Zeitstempeln, elektronischen Vertrauensdiensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie von diese Dienste betreffenden Zertifikaten;
ii) der Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Webseiten-Authentifizierung; oder
iii) der Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten;
h) bezeichnet "neue Technologie" eine innovative Grundlagentechnologie, deren Anwendung potenziell über ein breites Spektrum bestehender und künftiger Branchen hinweg bedeutend ist, einschliesslich:
i) künstliche Intelligenz;
ii) DLT-Datenbanken;
iii) Quantentechnologien;
iv) immersive Technologien; und
v) das Internet der Dinge;
i) bezeichnet "Endverbraucher" eine natürliche oder juristische Person, soweit dies nach der Rechtsordnung einer Vertragspartei vorgesehen ist, die einen öffentlichen Telekommunikationsdienst als Verbraucher oder für Handels-, Geschäfts- oder berufliche Zwecke nutzt oder beantragt;
j) bezeichnet "staatliche Daten" Daten, die sich im Besitz von staatlichen Stellen auf allen Ebenen und von nichtstaatlichen Stellen in Ausübung der Befugnisse, die ihnen von den Behörden aller Ebenen übertragen wurden, befinden oder von ihnen gehalten werden;
k) bezeichnet "juristische Person" eine ordnungsgemäss gegründete oder anderweitig nach geltendem Recht organisierte Körperschaft, gewinnorientiert oder anderer Art, im Privatbesitz oder Staatsbesitz, einschliesslich Kapitalgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Partnerschaften, Joint Ventures, Einzelunternehmen oder Verbände;
l) bezeichnet "Massnahmen einer Vertragspartei" Massnahmen, die eingeführt oder aufrechterhalten werden von:
i) zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen und Behörden; und
ii) nichtstaatlichen Stellen in Ausübung der Vollmachten, die von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden an sie delegiert wurden;
m) bezeichnet "Person" eine natürliche oder juristische Person;
n) bezeichnet "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person;
o) bezeichnet "öffentlicher Telekommunikationsdienst" jeden der breiten Öffentlichkeit angebotenen Telekommunikationsdienst; und
p) bezeichnet "unerwünschte kommerzielle elektronische Nachricht" [SPAM] eine elektronische Nachricht, die zu Vertriebs- oder Marketingzwecken ohne Zustimmung oder trotz der ausdrücklichen Ablehnung des Empfängers über einen öffentlichen Telekommunikationsdienst direkt an einen Endnutzer versandt wird.
Your change, as a redline
Art. 4.2 Definitionen
Für die Zwecke dieses Kapitels:
a) bezeichnet "Rechenanlagen" einen Rechenserver oder ein Speichergerät für die Informationsverarbeitung oder Informationsspeicherung zur gewerblichen Nutzung;
b) bezeichnet "elektronische Authentifizierung" ein elektronisches Verfahren, wodurch bestätigt werden kann:
i) die elektronische Identifizierung einer Person; oder
ii) die Herkunft und Integrität von Daten in elektronischer Form;
c) bezeichnet "Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben" einen Dienst, der die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Personen ermöglicht und einen Nachweis für die Bearbeitung der übermittelten Daten liefert, einschliesslich eines Nachweises für die Absendung und den Empfang der Daten, und der die übertragenen Daten vor den Risiken des Verlusts, Diebstahls, Schadens oder unbefugter Veränderungen schützt;
d) bezeichnet "elektronisches Siegel" von einer juristischen Person verwendete Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder damit logisch verknüpft sind, um deren Herkunft und Integrität zu gewährleisten;
e) bezeichnet "elektronische Signatur" Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder damit logisch verknüpft sind, die:
i) von einer natürlichen Person verwendet werden, um den Daten in elektronischer Form, auf die sie sich beziehen, zuzustimmen;
ii) mit den Daten in elektronischer Form, auf die sie sich beziehen, so verknüpft sind, dass jede spätere Änderung der Daten erkennbar ist;
f) bezeichnet "elektronischer Zeitstempel" Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form an einen bestimmten Zeitpunkt binden und damit nachweisen, dass die letztgenannten Daten zu diesem Zeitpunkt existierten;
g) bezeichnet "elektronischer Vertrauensdienst" einen elektronischen Dienst, bestehend aus:
i) der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln, elektronischen Zeitstempeln, elektronischen Vertrauensdiensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie von diese Dienste betreffenden Zertifikaten;
ii) der Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Webseiten-Authentifizierung; oder
iii) der Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten;
h) bezeichnet "neue Technologie" eine innovative Grundlagentechnologie, deren Anwendung potenziell über ein breites Spektrum bestehender und künftiger Branchen hinweg bedeutend ist, einschliesslich:
i) künstliche Intelligenz;
ii) DLT-Datenbanken;
iii) Quantentechnologien;
iv) immersive Technologien; und
v) das Internet der Dinge;
i) bezeichnet "Endverbraucher" eine natürliche oder juristische Person, soweit dies nach der Rechtsordnung einer Vertragspartei vorgesehen ist, die einen öffentlichen Telekommunikationsdienst als Verbraucher oder für Handels-, Geschäfts- oder berufliche Zwecke nutzt oder beantragt;
j) bezeichnet "staatliche Daten" Daten, die sich im Besitz von staatlichen Stellen auf allen Ebenen und von nichtstaatlichen Stellen in Ausübung der Befugnisse, die ihnen von den Behörden aller Ebenen übertragen wurden, befinden oder von ihnen gehalten werden;
k) bezeichnet "juristische Person" eine ordnungsgemäss gegründete oder anderweitig nach geltendem Recht organisierte Körperschaft, gewinnorientiert oder anderer Art, im Privatbesitz oder Staatsbesitz, einschliesslich Kapitalgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Partnerschaften, Joint Ventures, Einzelunternehmen oder Verbände;
l) bezeichnet "Massnahmen einer Vertragspartei" Massnahmen, die eingeführt oder aufrechterhalten werden von:
i) zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen und Behörden; und
ii) nichtstaatlichen Stellen in Ausübung der Vollmachten, die von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden an sie delegiert wurden;
m) bezeichnet "Person" eine natürliche oder juristische Person;
n) bezeichnet "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person;
o) bezeichnet "öffentlicher Telekommunikationsdienst" jeden der breiten Öffentlichkeit angebotenen Telekommunikationsdienst; und
p) bezeichnet "unerwünschte kommerzielle elektronische Nachricht" [SPAM] eine elektronische Nachricht, die zu Vertriebs- oder Marketingzwecken ohne Zustimmung oder trotz der ausdrücklichen Ablehnung des Empfängers über einen öffentlichen Telekommunikationsdienst direkt an einen Endnutzer versandt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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