Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
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Change 1
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Art. 6.10 Erleichterung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass die KMU einen bedeutenden Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung leisten und die Erleichterung ihrer Beteiligung am öffentlichen Beschaffungswesen von Bedeutung ist.
2) Falls eine Vertragspartei eine Massnahme aufrechterhält, die eine Vorzugsbehandlung der KMU darstellt, gewährleistet diese Vertragspartei, dass diese Massnahme einschliesslich der Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung transparent und gegenüber Lieferanten aus dem Gebiet der anderen Vertragsparteien nicht diskriminierend ist.
3) Sofern vorhanden, erteilt eine Vertragspartei auf Ersuchen einer anderen Vertragspartei Auskunft über ihre Massnahmen zur Förderung, Unterstützung und Erleichterung der Beteiligung von KMU an der öffentlichen Beschaffung. Die Ansprechpartner der Vertragsparteien sind in Anlage 4 zum Anhang XXI (Öffentliches Beschaffungswesen) aufgelistet.
4) Im Hinblick auf die Erleichterung der Beteiligung von KMU an der öffentlichen Beschaffung hat jede Vertragspartei, soweit dies möglich und angebracht ist:
a) umfassende Informationen zur Beschaffung über ein einziges elektronisches Portal bereitzustellen;
b) bestrebt zu sein, alle Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
c) die Vergabe über elektronische Kommunikationsmittel oder andere neue Informations- und Kommunikationstechnologien durchzuführen; und
d) Grösse, Konzeption und Struktur der Beschaffung zu berücksichtigen.
Your change, as a redline
Art. 6.10 Erleichterung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass die KMU einen bedeutenden Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung leisten und die Erleichterung ihrer Beteiligung am öffentlichen Beschaffungswesen von Bedeutung ist.
2) Falls eine Vertragspartei eine Massnahme aufrechterhält, die eine Vorzugsbehandlung der KMU darstellt, gewährleistet diese Vertragspartei, dass diese Massnahme einschliesslich der Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung transparent und gegenüber Lieferanten aus dem Gebiet der anderen Vertragsparteien nicht diskriminierend ist.
3) Sofern vorhanden, erteilt eine Vertragspartei auf Ersuchen einer anderen Vertragspartei Auskunft über ihre Massnahmen zur Förderung, Unterstützung und Erleichterung der Beteiligung von KMU an der öffentlichen Beschaffung. Die Ansprechpartner der Vertragsparteien sind in Anlage 4 zum Anhang XXI (Öffentliches Beschaffungswesen) aufgelistet.
4) Im Hinblick auf die Erleichterung der Beteiligung von KMU an der öffentlichen Beschaffung hat jede Vertragspartei, soweit dies möglich und angebracht ist:
a) umfassende Informationen zur Beschaffung über ein einziges elektronisches Portal bereitzustellen;
b) bestrebt zu sein, alle Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
c) die Vergabe über elektronische Kommunikationsmittel oder andere neue Informations- und Kommunikationstechnologien durchzuführen; und
d) Grösse, Konzeption und Struktur der Beschaffung zu berücksichtigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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