Propose a change

Freihandelsabkommen vom 8. Juli 2021 zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7.55 Abhilfemassnahmen

1) Jede Vertragspartei gewährleistet, dass ihre Justizbehörden auf Ersuchen des Antragstellers anordnen können, dass Waren, die nach ihren Feststellungen ein Recht des geistigen Eigentums verletzen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers aus der Verletzung sowie ohne jedwede Entschädigung vernichtet oder mindestens endgültig aus den Vertriebswegen entfernt werden. Unter denselben Bedingungen können die Justizbehörden gegebenenfalls auch die Vernichtung von Materialien und Geräten anordnen, die vorwiegend zur Schaffung oder Herstellung dieser Waren verwendet werden. 2) Die Justizbehörden jeder Vertragspartei sind befugt anzuordnen, dass die betreffenden Massnahmen auf Kosten des Rechtsverletzers durchgeführt werden, es sei denn, es werden besondere Gründe geltend gemacht, die dagegensprechen. 3) Bei der Prüfung eines Ersuchens um Anordnung von Abhilfemassnahmen ist dem Erfordernis, die Verhältnismässigkeit zwischen der Schwere der Verletzungshandlung und den angeordneten Abhilfemassnahmen zu wahren, sowie den Interessen Dritter Rechnung zu tragen.

Your change, as a redline

Art. 7.55 Abhilfemassnahmen

1) Jede Vertragspartei gewährleistet, dass ihre Justizbehörden auf Ersuchen des Antragstellers anordnen können, dass Waren, die nach ihren Feststellungen ein Recht des geistigen Eigentums verletzen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers aus der Verletzung sowie ohne jedwede Entschädigung vernichtet oder mindestens endgültig aus den Vertriebswegen entfernt werden. Unter denselben Bedingungen können die Justizbehörden gegebenenfalls auch die Vernichtung von Materialien und Geräten anordnen, die vorwiegend zur Schaffung oder Herstellung dieser Waren verwendet werden. 2) Die Justizbehörden jeder Vertragspartei sind befugt anzuordnen, dass die betreffenden Massnahmen auf Kosten des Rechtsverletzers durchgeführt werden, es sei denn, es werden besondere Gründe geltend gemacht, die dagegensprechen. 3) Bei der Prüfung eines Ersuchens um Anordnung von Abhilfemassnahmen ist dem Erfordernis, die Verhältnismässigkeit zwischen der Schwere der Verletzungshandlung und den angeordneten Abhilfemassnahmen zu wahren, sowie den Interessen Dritter Rechnung zu tragen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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