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Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag

Confederation · 0.232.142.26 · treaty

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1 provision

Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag

0.232.142.26 AS 2007 6617; BBl 2005 3773 Originaltext Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag(Personalstandsprotokoll)Abgeschlossen in München am 29. November 2000 Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 2005 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Juni 2006 In Kraft getreten für die Schweiz am 13. Dezember 2007 (Stand am 13. Dezember 2007) Art. 1 Abs. 1 des BB vom 16. Dez. 2005 (AS 2007 6479) Die Europäische Patentorganisation gewährleistet, dass der Anteil der Planstellen des Europäischen Patentamts, der nach dem Organisations- und Stellenplan für das Jahr 2000 auf den Dienstort Den Haag entfällt, im wesentlichen unverändert bleibt. Eine Änderung der Zahl der auf den Dienstort Den Haag entfallenden Planstellen, die im Interesse des guten Funktionierens des Europäischen Patentamts erforderlich wird und eine Abweichung von dem obengenannten Anteil um mehr als zehn Prozent zur Folge hat, bedarf eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Organisation auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts nach Konsultation mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande. Geltungsbereich des Protokolls Siehe Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens (SR 0.232.142.2).

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