Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1 I. Durchführungsorgane (1.)
Berufliche und zwischenberufliche Familienausgleichskassen 1 Das Departement des Innern anerkennt berufliche und zwischenberufliche Familienausgleichskassen als Durchführungsorgane.3 Die Anerkennung wird jeweils auf 1. Januar wirksam. 2 Die Familienausgleichskasse reicht das Gesuch um Anerkennung bis 31. August des Vorjahres der Geschäftsaufnahme im Kanton ein. 3 Sie legt dem Gesuch bei: a) Statuten, Reglemente oder andere Erlasse mit Bestimmungen insbesondere über: 1. Rechtsnatur und Sitz; 2. Organisation und Zuständigkeit der Kassenorgane; 3. die zuständige Revisionsstelle; b) ein Verzeichnis der angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Angabe der Zahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Selbständigerwerbenden; 1 sGS 371.1.; abgekürzt EG-FamZG. 2 Im Amtsblatt veröffentlicht am 18. Dezember 2017, ABl 2017, 3711 ff.; in Vollzug ab 1. Januar 2018. 3 Art. 3 Abs. 1 EG-FamZG. nGS 2018-011 371.11 c) die unterzeichnete schriftliche Erklärung, den ordnungsgemässen Vollzug der Familienzulagengesetzgebung sicherzustellen.
Art. 1 I. Durchführungsorgane (1.)
Berufliche und zwischenberufliche Familienausgleichskassen 1 Das Departement des Innern anerkennt berufliche und zwischenberufliche Familienausgleichskassen als Durchführungsorgane.3 Die Anerkennung wird jeweils auf 1. Januar wirksam. 2 Die Familienausgleichskasse reicht das Gesuch um Anerkennung bis 31. August des Vorjahres der Geschäftsaufnahme im Kanton ein. 3 Sie legt dem Gesuch bei: a) Statuten, Reglemente oder andere Erlasse mit Bestimmungen insbesondere über: 1. Rechtsnatur und Sitz; 2. Organisation und Zuständigkeit der Kassenorgane; 3. die zuständige Revisionsstelle; b) ein Verzeichnis der angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Angabe der Zahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Selbständigerwerbenden; 1 sGS 371.1.; abgekürzt EG-FamZG. 2 Im Amtsblatt veröffentlicht am 18. Dezember 2017, ABl 2017, 3711 ff.; in Vollzug ab 1. Januar 2018. 3 Art. 3 Abs. 1 EG-FamZG. nGS 2018-011 371.11 c) die unterzeichnete schriftliche Erklärung, den ordnungsgemässen Vollzug der Familienzulagengesetzgebung sicherzustellen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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