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Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

Familienausgleichskasse für das Staatspersonal 1 Der Kanton führt als Familienausgleichskasse nach Art. 3 Abs. 1 Bst. c des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen vom 27. Juni 20175 die Familienausgleichskasse für das Staatspersonal. 2 Die Familienausgleichskasse für das Staatspersonal ist eine dem Finanzdepartement zugeordnete unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie wird durch das Personalamt geführt. 3 Der Familienausgleichskasse für das Staatspersonal gehören an: a) der Kanton als Arbeitgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Departementen und Staatskanzlei sowie von Gerichten und anderen Justizbehörden; b)* weitere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 und Art. 9 des Personalgesetzes vom 25. Januar 20116, soweit diese ihr am 27. Juni 2017 bereits angeschlossen waren. 4 Selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten, die Nachfolgeorganisationen von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern nach Abs. 3 Bst. b dieser Bestimmung sind, können sich der Familienausgleichskasse für das Staatspersonal anschliessen.*

Your change, as a redline

Art. 3

Familienausgleichskasse für das Staatspersonal 1 Der Kanton führt als Familienausgleichskasse nach Art. 3 Abs. 1 Bst. c des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen vom 27. Juni 20175 die Familienausgleichskasse für das Staatspersonal. 2 Die Familienausgleichskasse für das Staatspersonal ist eine dem Finanzdepartement zugeordnete unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie wird durch das Personalamt geführt. 3 Der Familienausgleichskasse für das Staatspersonal gehören an: a) der Kanton als Arbeitgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Departementen und Staatskanzlei sowie von Gerichten und anderen Justizbehörden; b)* weitere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 und Art. 9 des Personalgesetzes vom 25. Januar 20116, soweit diese ihr am 27. Juni 2017 bereits angeschlossen waren. 4 Selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten, die Nachfolgeorganisationen von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern nach Abs. 3 Bst. b dieser Bestimmung sind, können sich der Familienausgleichskasse für das Staatspersonal anschliessen.*

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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