Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Bulgarien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
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Change 1
Art. 15 Verbindungsbeamtinnen und -beamte
1. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können Vereinbarungen über die befristete oder unbefristete Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten zur anderen Vertragspartei treffen. Die Verbindungsbeamtinnen und -beamten haben den Status diplomatischer Vertreterinnen und Vertreter gemäss dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen. 2. Die Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu verbessern und zu beschleunigen, insbesondere durch die Unterstützung bei der Ausführung polizeilicher und justizieller Rechtshilfe in Strafsachen. 3. Die Verbindungsbeamtinnen und -beamten sind beratend und unterstützend tätig. Sie nehmen keine hoheitlichen Befugnisse wahr. Sie erteilen Auskünfte und erledigen ihre Aufträge im Rahmen der ihnen von der entsendenden Vertragspartei erteilten Weisungen. SR 0.191.01
Art. 15 Verbindungsbeamtinnen und -beamte
1. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können Vereinbarungen über die befristete oder unbefristete Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten zur anderen Vertragspartei treffen. Die Verbindungsbeamtinnen und -beamten haben den Status diplomatischer Vertreterinnen und Vertreter gemäss dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen. 2. Die Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu verbessern und zu beschleunigen, insbesondere durch die Unterstützung bei der Ausführung polizeilicher und justizieller Rechtshilfe in Strafsachen. 3. Die Verbindungsbeamtinnen und -beamten sind beratend und unterstützend tätig. Sie nehmen keine hoheitlichen Befugnisse wahr. Sie erteilen Auskünfte und erledigen ihre Aufträge im Rahmen der ihnen von der entsendenden Vertragspartei erteilten Weisungen. SR 0.191.01
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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