Geschäftsreglement der ComCom
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Zwischenverfügungen
1 Zwischenverfügungen über den Ausstand von Mitgliedern der ComCom erlässt die ComCom unter Ausschluss des betreffenden Mitglieds (Art. 10 Abs. 2 des BG vom 20. Dez. 1968 über das Verwaltungsverfahren). 2 Zwischenverfügungen über die Zuständigkeit und über einzelne Rechts- oder Tatsachenfragen, insbesondere Entscheide über die Marktbeherrschung, erlässt die ComCom gestützt auf Artikel 12. 3 Zwischenverfügungen über vorsorgliche Massnahmen erlässt der Präsident oder die Präsidentin zusammen mit einem anderen Mitglied der ComCom. Die übrigen Mitglieder der ComCom sind über die erlassenen Verfügungen sofort zu informieren. 4 Alle übrigen Zwischenverfügungen, insbesondere solche über den Schriftenwechsel, die Sistierung des Verfahrens, Beweismassnahmen, die Akteneinsicht oder die unentgeltliche Rechtspflege, erlässt das BAKOM. Die Weisungsbefugnis der ComCom bleibt vorbehalten. Fassung gemäss Ziff. I der V der ComCom vom 24. Sept. 2009, vom BR genehmigt am 4. Nov. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5835). SR 172.021
Art. 13 Zwischenverfügungen
1 Zwischenverfügungen über den Ausstand von Mitgliedern der ComCom erlässt die ComCom unter Ausschluss des betreffenden Mitglieds (Art. 10 Abs. 2 des BG vom 20. Dez. 1968 über das Verwaltungsverfahren). 2 Zwischenverfügungen über die Zuständigkeit und über einzelne Rechts- oder Tatsachenfragen, insbesondere Entscheide über die Marktbeherrschung, erlässt die ComCom gestützt auf Artikel 12. 3 Zwischenverfügungen über vorsorgliche Massnahmen erlässt der Präsident oder die Präsidentin zusammen mit einem anderen Mitglied der ComCom. Die übrigen Mitglieder der ComCom sind über die erlassenen Verfügungen sofort zu informieren. 4 Alle übrigen Zwischenverfügungen, insbesondere solche über den Schriftenwechsel, die Sistierung des Verfahrens, Beweismassnahmen, die Akteneinsicht oder die unentgeltliche Rechtspflege, erlässt das BAKOM. Die Weisungsbefugnis der ComCom bleibt vorbehalten. Fassung gemäss Ziff. I der V der ComCom vom 24. Sept. 2009, vom BR genehmigt am 4. Nov. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5835). SR 172.021
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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