Propose a change

Zivilstandsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14b Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

1 Die Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts und über die damit verbundene Änderung von Vornamen kann jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz und im Ausland der zuständigen Vertretung der Schweiz abgegeben werden. Die Erklärung ist an keine weiteren Voraussetzungen als die in Artikel 30b ZGB genannten geknüpft. 2 In den Fällen nach Artikel 30b Absatz 4 ZGB ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters schriftlich abzugeben. Die Vertretungsbefugnisse sind nachzuweisen und die Unterschriften sind zu beglaubigen. 3 Weist die erklärende Person oder die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter nach, dass es für sie oder ihn offensichtlich unzumutbar ist, persönlich auf dem Zivilstandsamt zu erscheinen, so kann die Erklärung beziehungsweise die Zustimmung an einem anderen Ort entgegengenommen werden, namentlich in einer Klinik, einem Heim oder einer Strafvollzugsanstalt. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 7. Nov. 2012 (AS 2012 6463). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Okt. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 666). Die Berichtigung vom 18. Nov. 2024 betrifft nur den italienischen Text (AS 2024 651).

Your change, as a redline

Art. 14b Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

1 Die Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts und über die damit verbundene Änderung von Vornamen kann jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz und im Ausland der zuständigen Vertretung der Schweiz abgegeben werden. Die Erklärung ist an keine weiteren Voraussetzungen als die in Artikel 30b ZGB genannten geknüpft. 2 In den Fällen nach Artikel 30b Absatz 4 ZGB ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters schriftlich abzugeben. Die Vertretungsbefugnisse sind nachzuweisen und die Unterschriften sind zu beglaubigen. 3 Weist die erklärende Person oder die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter nach, dass es für sie oder ihn offensichtlich unzumutbar ist, persönlich auf dem Zivilstandsamt zu erscheinen, so kann die Erklärung beziehungsweise die Zustimmung an einem anderen Ort entgegengenommen werden, namentlich in einer Klinik, einem Heim oder einer Strafvollzugsanstalt. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 7. Nov. 2012 (AS 2012 6463). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Okt. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 666). Die Berichtigung vom 18. Nov. 2024 betrifft nur den italienischen Text (AS 2024 651).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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