Propose a change

Zivilstandsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26 Ortsnamen

1 Als Ereignisort wird beurkundet: a. der Name der schweizerischen Gemeinde nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz; b. der Name des ausländischen Staates oder geografisch abgrenzbaren Gebietes von internationaler Bedeutung; Namen von Städten, Stadtteilen, Ortschaften und Gebietseinteilungen werden als Zusatzangaben erfasst, wie sie in den massgebenden Ausweisen geschrieben sind und soweit es der Standardzeichensatz nach Artikel 80 erlaubt. 2 Der Name des ausländischen Staats wird in der Kurzform gemäss der von der Bundeskanzlei geführten «Liste der Staatenbezeichnungen» beurkundet. 3 Befindet sich der Ereignisort in einem Gebiet, bei dem umstritten ist, welchem Staat es zugehörig ist, so wird der Name des Staats gemäss dem vom Bundesamt für Statistik geführten Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes als Ereignisort beurkundet. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3061). Die Liste der Staatenbezeichnungen kann kostenlos abgerufen werden unter: www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Liste der Staatenbezeichnungen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335). Der Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes kann kostenlos abgerufen werden unter: www.bfs.admin.ch > Grundlagen und Erhebungen > Staaten und Gebiete. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).

Your change, as a redline

Art. 26 Ortsnamen

1 Als Ereignisort wird beurkundet: a. der Name der schweizerischen Gemeinde nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz; b. der Name des ausländischen Staates oder geografisch abgrenzbaren Gebietes von internationaler Bedeutung; Namen von Städten, Stadtteilen, Ortschaften und Gebietseinteilungen werden als Zusatzangaben erfasst, wie sie in den massgebenden Ausweisen geschrieben sind und soweit es der Standardzeichensatz nach Artikel 80 erlaubt. 2 Der Name des ausländischen Staats wird in der Kurzform gemäss der von der Bundeskanzlei geführten «Liste der Staatenbezeichnungen» beurkundet. 3 Befindet sich der Ereignisort in einem Gebiet, bei dem umstritten ist, welchem Staat es zugehörig ist, so wird der Name des Staats gemäss dem vom Bundesamt für Statistik geführten Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes als Ereignisort beurkundet. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3061). Die Liste der Staatenbezeichnungen kann kostenlos abgerufen werden unter: www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Liste der Staatenbezeichnungen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335). Der Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes kann kostenlos abgerufen werden unter: www.bfs.admin.ch > Grundlagen und Erhebungen > Staaten und Gebiete. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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