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Zivilstandsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Zivilstandsbeamtin und Zivilstandsbeamter

1 Die Kantone ordnen jedem Zivilstandsamt die nötige Anzahl Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte zu. Sie bestimmen eine dieser Personen als Leiterin oder Leiter und regeln die Stellvertretung. 2 Eine Zivilstandsbeamtin oder ein Zivilstandsbeamter kann für mehrere Zivilstandskreise zuständig sein. 3 Die Ernennung oder Wahl zur Zivilstandsbeamtin oder zum Zivilstandsbeamten setzt voraus: a. … b. die Handlungsfähigkeit; c. den eidgenössischen Fachausweis für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte. 4 Besitzt eine zu ernennende oder zu wählende Person den Fachausweis nicht, so wird ihr mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde in der Ernennungs- oder Wahlverfügung eine Frist für dessen Erwerb gesetzt. In begründeten Ausnahmefällen wird die Frist im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde verlängert. 5 Bis zum Erwerb des Fachausweises entscheidet die Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des Zivilstandsamtes über den Funktionsbereich einer Zivilstandsbeamtin oder eines Zivilstandsbeamten unter Berücksichtigung der erworbenen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse. 6 … Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3061). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, mit Wirkung seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, mit Wirkung seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).

Your change, as a redline

Art. 4 Zivilstandsbeamtin und Zivilstandsbeamter

1 Die Kantone ordnen jedem Zivilstandsamt die nötige Anzahl Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte zu. Sie bestimmen eine dieser Personen als Leiterin oder Leiter und regeln die Stellvertretung. 2 Eine Zivilstandsbeamtin oder ein Zivilstandsbeamter kann für mehrere Zivilstandskreise zuständig sein. 3 Die Ernennung oder Wahl zur Zivilstandsbeamtin oder zum Zivilstandsbeamten setzt voraus: a. … b. die Handlungsfähigkeit; c. den eidgenössischen Fachausweis für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte. 4 Besitzt eine zu ernennende oder zu wählende Person den Fachausweis nicht, so wird ihr mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde in der Ernennungs- oder Wahlverfügung eine Frist für dessen Erwerb gesetzt. In begründeten Ausnahmefällen wird die Frist im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde verlängert. 5 Bis zum Erwerb des Fachausweises entscheidet die Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des Zivilstandsamtes über den Funktionsbereich einer Zivilstandsbeamtin oder eines Zivilstandsbeamten unter Berücksichtigung der erworbenen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse. 6 … Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3061). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, mit Wirkung seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, mit Wirkung seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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