Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 44a Zuständigkeit für die Bekanntgabe
1 Die Bekanntgabe von Amtes wegen fällt in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes, das die Beurkundung durchgeführt hat.
2 Die Ausfertigung von Zivilstandsurkunden auf Bestellung fällt in die Zuständigkeit folgender Zivilstandsämter:
a. Urkunden über Zivilstandsereignisse werden vom Zivilstandsamt ausgestellt, das den Vorgang beurkundet hat.
b. Ausweise über den Personenstand und den Familienstand werden vom Zivilstandsamt des Heimatortes oder, wenn die Person das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt, durch das Zivilstandsamt des Wohnsitzes oder Aufenthaltes oder des letzten Wohnsitzes ausgestellt.
c. Familienausweise und Partnerschaftsausweise können ausserdem vom Zivilstandsamt ausgestellt, erneuert oder ersetzt werden, welches das letzte Ereignis bezüglich der betroffenen Person beurkundet hat.
d. Auszüge aus den in Papierform geführten Zivilstandsregistern werden vom Zivilstandsamt erstellt, welches das Register aufbewahrt (Art. 92a Abs. 1).
3 Ersucht die Person um Auskunft über Daten und ist für sie nicht ersichtlich, welches Zivilstandsamt für die Bekanntgabe der Daten zuständig ist, verweist das EAZW sie auf Anfrage hin an das zuständige Amt, soweit es über die dafür notwendige Information verfügt.
4 Sind mehrere Zivilstandsämter zuständig und würde durch die Bearbeitung des Gesuchs durch mehrere Ämter ein verhältnismässig grosser Aufwand entstehen, kann das EAZW bestimmen, welches Amt für die Datenbekanntgabe zuständig ist, oder die Daten bekannt geben.
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3061).
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).
Your change, as a redline
Art. 44a Zuständigkeit für die Bekanntgabe
1 Die Bekanntgabe von Amtes wegen fällt in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes, das die Beurkundung durchgeführt hat.
2 Die Ausfertigung von Zivilstandsurkunden auf Bestellung fällt in die Zuständigkeit folgender Zivilstandsämter:
a. Urkunden über Zivilstandsereignisse werden vom Zivilstandsamt ausgestellt, das den Vorgang beurkundet hat.
b. Ausweise über den Personenstand und den Familienstand werden vom Zivilstandsamt des Heimatortes oder, wenn die Person das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt, durch das Zivilstandsamt des Wohnsitzes oder Aufenthaltes oder des letzten Wohnsitzes ausgestellt.
c. Familienausweise und Partnerschaftsausweise können ausserdem vom Zivilstandsamt ausgestellt, erneuert oder ersetzt werden, welches das letzte Ereignis bezüglich der betroffenen Person beurkundet hat.
d. Auszüge aus den in Papierform geführten Zivilstandsregistern werden vom Zivilstandsamt erstellt, welches das Register aufbewahrt (Art. 92a Abs. 1).
3 Ersucht die Person um Auskunft über Daten und ist für sie nicht ersichtlich, welches Zivilstandsamt für die Bekanntgabe der Daten zuständig ist, verweist das EAZW sie auf Anfrage hin an das zuständige Amt, soweit es über die dafür notwendige Information verfügt.
4 Sind mehrere Zivilstandsämter zuständig und würde durch die Bearbeitung des Gesuchs durch mehrere Ämter ein verhältnismässig grosser Aufwand entstehen, kann das EAZW bestimmen, welches Amt für die Datenbekanntgabe zuständig ist, oder die Daten bekannt geben.
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3061).
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 2024, in Kraft seit 11. Nov. 2024 (AS 2024 335).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.