Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 12 Pflichten des Einsatzbetriebs
(Art. 7 Abs. 4 Bst. a und b sowie 39 ZDG)
1 Der Einsatzbetrieb beschafft die Reisedokumente für den Auslandeinsatz in Zusammenarbeit mit der zivildienstpflichtigen Person.
2 Er kommt für folgende Kosten auf:
a. Kosten für die Reise und den Gepäcktransport ab der Schweizer Landesgrenze, auch wenn die Hin- oder Rückreise vor oder nach dem Einsatz erfolgt;
b. Visakosten und Anmeldegebühren der zuständigen Schweizer Vertretung.
3 Er gewährleistet die Sicherheit der zivildienstleistenden Person während der gesamten Einsatzdauer, indem er:
a. die zivildienstleistende Person am Einsatzort gründlich und detailliert, mündlich oder im Rahmen eines Trainings in die Sicherheitsaspekte einführt;
b. dafür sorgt, dass die zivildienstleistende Person alle Vorgaben des ZIVI einhält, und die Einhaltung der Vorgaben regelmässig kontrolliert;
c. bei Bedarf selbst Vorgaben zu Sicherheitsaspekten erlässt.
4 Er befolgt die Auflagen des ZIVI zur Gewährleistung der Sicherheit und hält sich in Krisensituationen, insbesondere im Evakuierungsfall, an die Sicherheitsempfehlungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie an die Anweisungen der zuständigen Schweizer Vertretung.
5 Er informiert in den folgenden Fällen unverzüglich die nachfolgenden Stellen:
a. im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung nach Artikel 12a Absatz 6, sofern die zivildienstleistende Person dazu nicht mehr in der Lage ist: die Militärversicherung sowie das ZIVI;
b. im Todesfall, bei einer Bedrohung von Leib und Leben der zivildienstleistenden Person oder bei deren Inhaftierung: die zuständige Schweizer Vertretung, die EDA-Helpline sowie das ZIVI;
c. bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage: das ZIVI.
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. Juni 2016, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1897).
Your change, as a redline
Art. 12 Pflichten des Einsatzbetriebs
(Art. 7 Abs. 4 Bst. a und b sowie 39 ZDG)
1 Der Einsatzbetrieb beschafft die Reisedokumente für den Auslandeinsatz in Zusammenarbeit mit der zivildienstpflichtigen Person.
2 Er kommt für folgende Kosten auf:
a. Kosten für die Reise und den Gepäcktransport ab der Schweizer Landesgrenze, auch wenn die Hin- oder Rückreise vor oder nach dem Einsatz erfolgt;
b. Visakosten und Anmeldegebühren der zuständigen Schweizer Vertretung.
3 Er gewährleistet die Sicherheit der zivildienstleistenden Person während der gesamten Einsatzdauer, indem er:
a. die zivildienstleistende Person am Einsatzort gründlich und detailliert, mündlich oder im Rahmen eines Trainings in die Sicherheitsaspekte einführt;
b. dafür sorgt, dass die zivildienstleistende Person alle Vorgaben des ZIVI einhält, und die Einhaltung der Vorgaben regelmässig kontrolliert;
c. bei Bedarf selbst Vorgaben zu Sicherheitsaspekten erlässt.
4 Er befolgt die Auflagen des ZIVI zur Gewährleistung der Sicherheit und hält sich in Krisensituationen, insbesondere im Evakuierungsfall, an die Sicherheitsempfehlungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie an die Anweisungen der zuständigen Schweizer Vertretung.
5 Er informiert in den folgenden Fällen unverzüglich die nachfolgenden Stellen:
a. im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung nach Artikel 12a Absatz 6, sofern die zivildienstleistende Person dazu nicht mehr in der Lage ist: die Militärversicherung sowie das ZIVI;
b. im Todesfall, bei einer Bedrohung von Leib und Leben der zivildienstleistenden Person oder bei deren Inhaftierung: die zuständige Schweizer Vertretung, die EDA-Helpline sowie das ZIVI;
c. bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage: das ZIVI.
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. Juni 2016, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1897).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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