Finanzhaushaltverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 18 Aufstellung; Verfahren
(Art. 29 FHG) 1 Der Bundesrat legt jedes Jahr die Ziele fest, die mit dem Voranschlag zu erreichen sind, und erlässt Weisungen für die Aufstellung des Voranschlags. Er informiert darüber die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte. 2 Die Jahresziele sollen mindestens: a. die Einhaltung der Schuldenbremse (Art. 13–18 FHG) gewährleisten; b. den finanzpolitischen Vorgaben der Bundesversammlung Rechnung tragen. 3 Die Finanzverwaltung erlässt zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) und dem Bereich digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (Bereich DTI) technische Weisungen für das Eingabeverfahren. Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den 1. Mai 2025 angepasst. Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 16 der V vom 25. Nov. 2020 über die digitale Transformation und die Informatik, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5871).
Art. 18 Aufstellung; Verfahren
(Art. 29 FHG) 1 Der Bundesrat legt jedes Jahr die Ziele fest, die mit dem Voranschlag zu erreichen sind, und erlässt Weisungen für die Aufstellung des Voranschlags. Er informiert darüber die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte. 2 Die Jahresziele sollen mindestens: a. die Einhaltung der Schuldenbremse (Art. 13–18 FHG) gewährleisten; b. den finanzpolitischen Vorgaben der Bundesversammlung Rechnung tragen. 3 Die Finanzverwaltung erlässt zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) und dem Bereich digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (Bereich DTI) technische Weisungen für das Eingabeverfahren. Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den 1. Mai 2025 angepasst. Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 16 der V vom 25. Nov. 2020 über die digitale Transformation und die Informatik, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5871).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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