Propose a change

Finanzhaushaltverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21 Bemessung und Begründung der Eingaben zum Voranschlag

(Art. 32 FHG) 1 Die Eingaben der Verwaltungseinheiten müssen folgenden Anforderungen genügen: a. Sie enthalten eine sorgfältige Schätzung der voraussichtlichen Aufwände und Investitionsausgaben sowie der Erträge und Investitionseinnahmen. b. Sie begründen Notwendigkeit und Ausmass der Kreditbegehren sowie gegebenenfalls Abweichungen zum Vorjahr und zum Finanzplan. c. Sie stellen die Berechnungsgrundlagen und die Unsicherheitsfaktoren dar. d. Sie halten den zu erwartenden Gesamtaufwand und die zu erwartenden gesamten Investitionsausgaben fest, wenn sich Vorhaben über das Voranschlagsjahr hinaus erstrecken. 2 Die Eingaben zu den Globalbudgets und zu den Einzelkrediten enthalten ausserdem die Informationen nach den Artikeln 27b und 27d. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019).

Your change, as a redline

Art. 21 Bemessung und Begründung der Eingaben zum Voranschlag

(Art. 32 FHG) 1 Die Eingaben der Verwaltungseinheiten müssen folgenden Anforderungen genügen: a. Sie enthalten eine sorgfältige Schätzung der voraussichtlichen Aufwände und Investitionsausgaben sowie der Erträge und Investitionseinnahmen. b. Sie begründen Notwendigkeit und Ausmass der Kreditbegehren sowie gegebenenfalls Abweichungen zum Vorjahr und zum Finanzplan. c. Sie stellen die Berechnungsgrundlagen und die Unsicherheitsfaktoren dar. d. Sie halten den zu erwartenden Gesamtaufwand und die zu erwartenden gesamten Investitionsausgaben fest, wenn sich Vorhaben über das Voranschlagsjahr hinaus erstrecken. 2 Die Eingaben zu den Globalbudgets und zu den Einzelkrediten enthalten ausserdem die Informationen nach den Artikeln 27b und 27d. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it