Finanzhaushaltverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 27 Verfahren für Nachtragskredite, Kreditübertragungen und Kreditüberschreitungen
(Art. 33–37 FHG) 1 Ist ein Aufwand oder eine Investitionsausgabe unvermeidlich und steht kein ausreichender Voranschlagskredit zur Verfügung, so beantragt die Verwaltungseinheit unverzüglich einen Nachtragskredit, eine Kreditübertragung oder eine Kreditüberschreitung. 1bis Übersteigt ein Mehrbedarf die zulässige Kreditüberschreitung nach Artikel 36 Absatz 2 FHG, so ist ein Nachtragskredit für den ganzen Betrag zu beantragen. 2 Im Begehren sind der Kreditbedarf eingehend zu begründen und die wichtigsten Berechnungsgrundlagen (Preis, Menge, Wechselkurs usw.) darzulegen. Es ist nachzuweisen, warum: a. der Aufwand oder die Investitionsausgabe nicht rechtzeitig vorausgesehen werden konnte; b. deren Verzögerung zu erheblichen Nachteilen führen würde; c. nicht bis zum nächsten Voranschlag gewartet werden kann. 3 Wird im Begehren ein Vorschuss beansprucht, so ist die Dringlichkeit eingehend nachzuweisen. 4 Im Rahmen des Rechnungsabschlusses haben die Verwaltungseinheiten die Kreditüberschreitungen nach Artikel 36 FHG zu begründen. 5 Die Begehren sind bei der Finanzverwaltung einzureichen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 807). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 807). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. März 2011, in Kraft seit 1. Mai 2011 (AS 2011 1387). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 807).
Art. 27 Verfahren für Nachtragskredite, Kreditübertragungen und Kreditüberschreitungen
(Art. 33–37 FHG) 1 Ist ein Aufwand oder eine Investitionsausgabe unvermeidlich und steht kein ausreichender Voranschlagskredit zur Verfügung, so beantragt die Verwaltungseinheit unverzüglich einen Nachtragskredit, eine Kreditübertragung oder eine Kreditüberschreitung. 1bis Übersteigt ein Mehrbedarf die zulässige Kreditüberschreitung nach Artikel 36 Absatz 2 FHG, so ist ein Nachtragskredit für den ganzen Betrag zu beantragen. 2 Im Begehren sind der Kreditbedarf eingehend zu begründen und die wichtigsten Berechnungsgrundlagen (Preis, Menge, Wechselkurs usw.) darzulegen. Es ist nachzuweisen, warum: a. der Aufwand oder die Investitionsausgabe nicht rechtzeitig vorausgesehen werden konnte; b. deren Verzögerung zu erheblichen Nachteilen führen würde; c. nicht bis zum nächsten Voranschlag gewartet werden kann. 3 Wird im Begehren ein Vorschuss beansprucht, so ist die Dringlichkeit eingehend nachzuweisen. 4 Im Rahmen des Rechnungsabschlusses haben die Verwaltungseinheiten die Kreditüberschreitungen nach Artikel 36 FHG zu begründen. 5 Die Begehren sind bei der Finanzverwaltung einzureichen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 807). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 807). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. März 2011, in Kraft seit 1. Mai 2011 (AS 2011 1387). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 807).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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