Finanzhaushaltverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 40 Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
(Art. 40 Abs. 1–3 FHG) 1 Die KLR wird geführt: a. als Basis-Variante mit minimalen Anforderungen für Verwaltungseinheiten, die überwiegend gesetzliche Aufgaben erfüllen, über politische Aufträge geführt werden und nur über ein geringes Ausmass an betrieblicher Autonomie verfügen; b. als einfache KLR mit mittleren Anforderungen für Verwaltungseinheiten, die über ein gewisses Mass an betrieblicher Autonomie verfügen und weitgehend selbstständig bestimmen, wie die vorgegebenen Leistungen erbracht werden; die Leistungen müssen weitgehend klar definierbar, abgrenzbar und messbar sein; c. als ausgebaute KLR mit hohen Anforderungen für Verwaltungseinheiten, die über eine hohe betriebliche Autonomie verfügen oder in einem erheblichen Ausmass gewerbliche Leistungen am Markt erbringen und die zur Hauptsache über Leistungen und Erlöse gesteuert werden. 2 Die Departemente bestimmen im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung, welche KLR die Verwaltungseinheiten führen. Bei Differenzen entscheidet der Bundesrat.
Art. 40 Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
(Art. 40 Abs. 1–3 FHG) 1 Die KLR wird geführt: a. als Basis-Variante mit minimalen Anforderungen für Verwaltungseinheiten, die überwiegend gesetzliche Aufgaben erfüllen, über politische Aufträge geführt werden und nur über ein geringes Ausmass an betrieblicher Autonomie verfügen; b. als einfache KLR mit mittleren Anforderungen für Verwaltungseinheiten, die über ein gewisses Mass an betrieblicher Autonomie verfügen und weitgehend selbstständig bestimmen, wie die vorgegebenen Leistungen erbracht werden; die Leistungen müssen weitgehend klar definierbar, abgrenzbar und messbar sein; c. als ausgebaute KLR mit hohen Anforderungen für Verwaltungseinheiten, die über eine hohe betriebliche Autonomie verfügen oder in einem erheblichen Ausmass gewerbliche Leistungen am Markt erbringen und die zur Hauptsache über Leistungen und Erlöse gesteuert werden. 2 Die Departemente bestimmen im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung, welche KLR die Verwaltungseinheiten führen. Bei Differenzen entscheidet der Bundesrat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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