Propose a change

Finanzhaushaltverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 50 Risikomanagement

(Art. 39 FHG) 1 Die Departemente und die Bundeskanzlei bewirtschaften die Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich nach den Weisungen des Bundesrates. 2 Der Bund trägt das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten und für die haftpflichtrechtlichen Folgen seiner Tätigkeit grundsätzlich selbst. 3 Die Finanzverwaltung erlässt Weisungen über: a. den Abschluss von Versicherungsverträgen in besonderen Fällen; b. die vertragliche Übernahme der Haftung für Schäden Dritter; c. die freiwillige Ersatzleistung für Sachschäden, die Bundesbedienstete im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit erleiden; d. die finanzielle Erledigung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 4 Sie koordiniert die Berichterstattung gegenüber dem Bundesrat. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019).

Your change, as a redline

Art. 50 Risikomanagement

(Art. 39 FHG) 1 Die Departemente und die Bundeskanzlei bewirtschaften die Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich nach den Weisungen des Bundesrates. 2 Der Bund trägt das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten und für die haftpflichtrechtlichen Folgen seiner Tätigkeit grundsätzlich selbst. 3 Die Finanzverwaltung erlässt Weisungen über: a. den Abschluss von Versicherungsverträgen in besonderen Fällen; b. die vertragliche Übernahme der Haftung für Schäden Dritter; c. die freiwillige Ersatzleistung für Sachschäden, die Bundesbedienstete im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit erleiden; d. die finanzielle Erledigung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 4 Sie koordiniert die Berichterstattung gegenüber dem Bundesrat. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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