Propose a change

Finanzhaushaltverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 70a Fremdwährungsrisiken

(Art. 60 FHG) 1 Müssen aufgrund eines Verpflichtungskredites Zahlungen in fremder Währung geleistet werden, so sichert die Finanzverwaltung in der Regel das Währungsrisiko ab, wenn: a. die Zahlungen insgesamt den Gegenwert von 50 Millionen Franken überschreiten; b. mindestens ein Teil der Zahlungen auf die dem Kreditbeschluss folgenden Jahre fällt; und c. die Höhe der jährlichen Zahlungen im Voraus feststeht oder geplant werden kann. 2 Erreichen die Zahlungen einen Betrag zwischen 20 und 50 Millionen Franken, so entscheidet die zuständige Verwaltungseinheit nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung im Einzelfall nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit über die Absicherung. 3 Die Absicherung ist in der Regel unmittelbar nach der Bewilligung des Verpflichtungskredites durch die Bundesversammlung vorzunehmen. 4 Die Finanzverwaltung regelt die Einzelheiten in Weisungen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 5. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 6455).

Your change, as a redline

Art. 70a Fremdwährungsrisiken

(Art. 60 FHG) 1 Müssen aufgrund eines Verpflichtungskredites Zahlungen in fremder Währung geleistet werden, so sichert die Finanzverwaltung in der Regel das Währungsrisiko ab, wenn: a. die Zahlungen insgesamt den Gegenwert von 50 Millionen Franken überschreiten; b. mindestens ein Teil der Zahlungen auf die dem Kreditbeschluss folgenden Jahre fällt; und c. die Höhe der jährlichen Zahlungen im Voraus feststeht oder geplant werden kann. 2 Erreichen die Zahlungen einen Betrag zwischen 20 und 50 Millionen Franken, so entscheidet die zuständige Verwaltungseinheit nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung im Einzelfall nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit über die Absicherung. 3 Die Absicherung ist in der Regel unmittelbar nach der Bewilligung des Verpflichtungskredites durch die Bundesversammlung vorzunehmen. 4 Die Finanzverwaltung regelt die Einzelheiten in Weisungen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 5. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 6455).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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