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Finanzhaushaltverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 72a Kontoberechtigte

(Art. 60a Abs. 3 FHG) 1 Die SKB kann Konten führen für: a. Angestellte der Bundesverwaltung, der Parlamentsdienste und der eidgenössischen Gerichte; b. Angestellte der Bundesanwaltschaft und des Sekretariats der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft; c. Magistratspersonen des Bundes nach dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen; d. weitere Personen, die dem Bund nahestehen; e. Personen, die gestützt auf eine Beziehung zum Bund nach den Buchstaben a–d eine Rente oder ein Ruhegehalt von PUBLICA beziehen; f. Personen, die als Entscheidungsträger einer eidgenössischen Aufsichtsbehörde im Finanzmarktbereich tätig sind. 2 Die SKB führt keine Konten für: a. Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter; b. Aushilfsangestellte; c. Personen, die im Ausland rekrutiert und eingesetzt werden; d. langfristig beurlaubte Personen; e. befristet angestellte Personen; f. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. 2bis Personen nach Absatz 2 Buchstaben d und f bleiben zur Kontobeziehung mit der SKB berechtigt, wenn sie nach öffentlichem Recht angestellt sind und: a. vom Bund im Ausland eingesetzt sind; b. für einen Einsatz in internationalen Organisationen beurlaubt sind; oder c. beurlaubt sind, um als Begleitperson einer Person nach Buchstabe a oder b ins Ausland zu folgen. 3 Das Finanzdepartement führt den Kreis der Kontoberechtigten näher aus. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019). SR 172.121 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6747). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6747).

Your change, as a redline

Art. 72a Kontoberechtigte

(Art. 60a Abs. 3 FHG) 1 Die SKB kann Konten führen für: a. Angestellte der Bundesverwaltung, der Parlamentsdienste und der eidgenössischen Gerichte; b. Angestellte der Bundesanwaltschaft und des Sekretariats der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft; c. Magistratspersonen des Bundes nach dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen; d. weitere Personen, die dem Bund nahestehen; e. Personen, die gestützt auf eine Beziehung zum Bund nach den Buchstaben a–d eine Rente oder ein Ruhegehalt von PUBLICA beziehen; f. Personen, die als Entscheidungsträger einer eidgenössischen Aufsichtsbehörde im Finanzmarktbereich tätig sind. 2 Die SKB führt keine Konten für: a. Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter; b. Aushilfsangestellte; c. Personen, die im Ausland rekrutiert und eingesetzt werden; d. langfristig beurlaubte Personen; e. befristet angestellte Personen; f. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. 2bis Personen nach Absatz 2 Buchstaben d und f bleiben zur Kontobeziehung mit der SKB berechtigt, wenn sie nach öffentlichem Recht angestellt sind und: a. vom Bund im Ausland eingesetzt sind; b. für einen Einsatz in internationalen Organisationen beurlaubt sind; oder c. beurlaubt sind, um als Begleitperson einer Person nach Buchstabe a oder b ins Ausland zu folgen. 3 Das Finanzdepartement führt den Kreis der Kontoberechtigten näher aus. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019). SR 172.121 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6747). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6747).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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