Finanzhaushaltverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 72d Datenschutz in der SKB
(Art. 60c Abs. 6 FHG) 1 Die SKB bearbeitet in Papierform und in einem Informationssystem folgende Daten ihrer Kundinnen und Kunden: a. Personalien; b. unpersönliche Identifikationsnummer; c. Kontonummer; d. die Angaben, die für den Vollzug und die Einhaltung anderer rechtlicher Bestimmungen nötig sind, einschliesslich der Angaben über Vollmachten und über wirtschaftlich berechtigte Personen; e. Daten zu allen bereits bezogenen und derzeit genutzten Dienstleistungen. 2 Zur Vermeidung nachrichtenloser Vermögenswerte kann die SKB mit den für die Einwohnerkontrolle zuständigen Behörden Personendaten austauschen. 3 Die Daten des Kundendossiers werden nach Beendigung der Kontobeziehung zehn Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten vernichtet. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019).
Art. 72d Datenschutz in der SKB
(Art. 60c Abs. 6 FHG) 1 Die SKB bearbeitet in Papierform und in einem Informationssystem folgende Daten ihrer Kundinnen und Kunden: a. Personalien; b. unpersönliche Identifikationsnummer; c. Kontonummer; d. die Angaben, die für den Vollzug und die Einhaltung anderer rechtlicher Bestimmungen nötig sind, einschliesslich der Angaben über Vollmachten und über wirtschaftlich berechtigte Personen; e. Daten zu allen bereits bezogenen und derzeit genutzten Dienstleistungen. 2 Zur Vermeidung nachrichtenloser Vermögenswerte kann die SKB mit den für die Einwohnerkontrolle zuständigen Behörden Personendaten austauschen. 3 Die Daten des Kundendossiers werden nach Beendigung der Kontobeziehung zehn Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten vernichtet. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it