Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau*
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 19 Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
(1) Im Prüfungsbereich Automatenwirtschaft soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Marketingmaßnahmen zu entwickeln, durchzuführen, zu kontrollieren und die Ergebnisse zu bewerten, 2. den Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten und Optimierungsvorschläge zu entwickeln, 3. Reparatur- und Serviceleistungen zu planen, anzubieten und zu organisieren, 4. Personalentwicklungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, 5. Personaleinsatzpläne zu erstellen, 6. Entgeltabrechnungen vorzubereiten und deren Positionen zu erklären, 7. branchenspezifische Hard- und Software auftragsgerecht einzusetzen und anzuwenden und 8. Arbeitsergebnisse qualitätsorientiert zu kontrollieren und zu dokumentieren. (2) Über Absatz 1 hinaus soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Bestimmungsgrößen von Kosten und Erlösen zu ermitteln und zu analysieren und Statistiken zu erstellen und auszuwerten oder 2. Kundenwünsche zu ermitteln, Information und Beratung von Kunden situationsgerecht zu gestalten und Reklamationen und Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten sowie Konfliktlösungen aufzuzeigen. Der Prüfling wählt, ob er die Anforderungen nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 nachweist. (3) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. (4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
§ 19 Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
(1) Im Prüfungsbereich Automatenwirtschaft soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Marketingmaßnahmen zu entwickeln, durchzuführen, zu kontrollieren und die Ergebnisse zu bewerten, 2. den Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten und Optimierungsvorschläge zu entwickeln, 3. Reparatur- und Serviceleistungen zu planen, anzubieten und zu organisieren, 4. Personalentwicklungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, 5. Personaleinsatzpläne zu erstellen, 6. Entgeltabrechnungen vorzubereiten und deren Positionen zu erklären, 7. branchenspezifische Hard- und Software auftragsgerecht einzusetzen und anzuwenden und 8. Arbeitsergebnisse qualitätsorientiert zu kontrollieren und zu dokumentieren. (2) Über Absatz 1 hinaus soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Bestimmungsgrößen von Kosten und Erlösen zu ermitteln und zu analysieren und Statistiken zu erstellen und auszuwerten oder 2. Kundenwünsche zu ermitteln, Information und Beratung von Kunden situationsgerecht zu gestalten und Reklamationen und Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten sowie Konfliktlösungen aufzuzeigen. Der Prüfling wählt, ob er die Anforderungen nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 nachweist. (3) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. (4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.