Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (Kanalisationsverordnung) Stadtratsbeschluss
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24
Baustellenentwässerung 1 Massgebend für die Einleitung von Baustellenabwasser in eine Kanalisation oder in ein Gewässer ist die SIA/VSA-Empfehlung 431 betreffend Entwässerung von Baustellen. 2 Sofern kleinere Mengen von Baustellenabwasser nicht in das umliegende, natürliche Gelände abgeleitet werden dürfen, ist es unter Zwischenschaltung einer genügend dimensionierten Absetzanlage und einer allfälligen Neutralisation der Schmutzabwasserkanalisation zuzuführen. 3 Für Einleitungen in die Kanalisation ist die Bewilligung von Entsorgung + Recycling Zürich, für die direkte Einleitung in ein öffentliches Gewässer die Bewilligung des kantonalen Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erforderlich. 4 Durch die Bauarbeiten verunreinigte Kanalisationsleitungen werden auf Kosten des Verursachers beziehungsweise der Bauherrschaft gereinigt. 11Kanalisationsverordnung 711.200 5 Das Fassen, die Ableitung und die Versickerung von Grundwasser sind vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) genehmigen zu lassen.
Art. 24
Baustellenentwässerung 1 Massgebend für die Einleitung von Baustellenabwasser in eine Kanalisation oder in ein Gewässer ist die SIA/VSA-Empfehlung 431 betreffend Entwässerung von Baustellen. 2 Sofern kleinere Mengen von Baustellenabwasser nicht in das umliegende, natürliche Gelände abgeleitet werden dürfen, ist es unter Zwischenschaltung einer genügend dimensionierten Absetzanlage und einer allfälligen Neutralisation der Schmutzabwasserkanalisation zuzuführen. 3 Für Einleitungen in die Kanalisation ist die Bewilligung von Entsorgung + Recycling Zürich, für die direkte Einleitung in ein öffentliches Gewässer die Bewilligung des kantonalen Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erforderlich. 4 Durch die Bauarbeiten verunreinigte Kanalisationsleitungen werden auf Kosten des Verursachers beziehungsweise der Bauherrschaft gereinigt. 11Kanalisationsverordnung 711.200 5 Das Fassen, die Ableitung und die Versickerung von Grundwasser sind vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) genehmigen zu lassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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