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Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (Kanalisationsverordnung) Stadtratsbeschluss

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33 IV. Kontrolle

Kontrolle der Anlagen 1 Die Kontrollen werden durch Entsorgung + Recycling Zürich beziehungsweise eine von ihm zugelassene Stelle durchgeführt. Baukontrolle 2 Die Abwasseranlagen sind während der Erstellung zur Kontrolle anzumelden. Die Kontrolle ist spätestens zwei Arbeitstage nach der Anmeldung durchzuführen. Die Anlageteile müssen bis zur durchgeführten Kontrolle und Einmessung sichtbar bleiben. Anschluss an den öffentlichen Kanal 3 Die Grundstückanschlussleitung darf nicht eingebaut werden, bevor das Anschlussstück an den öffentlichen Kanal fertig versetzt, kontrolliert und eingemessen worden ist. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird der Anschluss auf Kosten des Eigentümers mit dem Kanalfernsehen kontrolliert. Dichtheitsprüfung 4 Die schmutzabwasserführenden Anlageteile der Grundstückentwässerung sind mit Stichproben, in besonderen Fällen auf der ganzen Länge, auf Dichtheit zu prüfen. Die zu prüfenden Anlageteile müssen bezeichnet werden. Die Prüfung hat in Anlehnung an die SIA Empfehlung V 190 zu erfolgen. Die Dichtheit kann in Ausnahmefällen auch mit einer Absenkprüfung vorgenommen werden. Inbetriebnahme 5 Die Abwasseranlagen dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, nachdem die Kontrolle ergeben hat, dass sie mängelfrei sind. Funktions- und Leistungsprüfung 6 Die Funktionstauglichkeit der Abwasseranlagen wird im Zusammenhang mit der Baukontrolle überprüft. Abwasservorbehandlungsanlagen werden einer Leistungskontrolle unterzogen. 14Kanalisationsverordnung Mitwirkung des Bauherrn 7 Für die Kontrolle sind vom Bauherrn die erforderlichen Arbeiter, Geräte und Materialien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Spezialgeräte werden von Entsorgung + Recycling Zürich bereitgestellt.

Your change, as a redline

Art. 33 IV. Kontrolle

Kontrolle der Anlagen 1 Die Kontrollen werden durch Entsorgung + Recycling Zürich beziehungsweise eine von ihm zugelassene Stelle durchgeführt. Baukontrolle 2 Die Abwasseranlagen sind während der Erstellung zur Kontrolle anzumelden. Die Kontrolle ist spätestens zwei Arbeitstage nach der Anmeldung durchzuführen. Die Anlageteile müssen bis zur durchgeführten Kontrolle und Einmessung sichtbar bleiben. Anschluss an den öffentlichen Kanal 3 Die Grundstückanschlussleitung darf nicht eingebaut werden, bevor das Anschlussstück an den öffentlichen Kanal fertig versetzt, kontrolliert und eingemessen worden ist. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird der Anschluss auf Kosten des Eigentümers mit dem Kanalfernsehen kontrolliert. Dichtheitsprüfung 4 Die schmutzabwasserführenden Anlageteile der Grundstückentwässerung sind mit Stichproben, in besonderen Fällen auf der ganzen Länge, auf Dichtheit zu prüfen. Die zu prüfenden Anlageteile müssen bezeichnet werden. Die Prüfung hat in Anlehnung an die SIA Empfehlung V 190 zu erfolgen. Die Dichtheit kann in Ausnahmefällen auch mit einer Absenkprüfung vorgenommen werden. Inbetriebnahme 5 Die Abwasseranlagen dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, nachdem die Kontrolle ergeben hat, dass sie mängelfrei sind. Funktions- und Leistungsprüfung 6 Die Funktionstauglichkeit der Abwasseranlagen wird im Zusammenhang mit der Baukontrolle überprüft. Abwasservorbehandlungsanlagen werden einer Leistungskontrolle unterzogen. 14Kanalisationsverordnung Mitwirkung des Bauherrn 7 Für die Kontrolle sind vom Bauherrn die erforderlichen Arbeiter, Geräte und Materialien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Spezialgeräte werden von Entsorgung + Recycling Zürich bereitgestellt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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