Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (Kanalisationsverordnung) Stadtratsbeschluss
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
Abwasseranlagen Begriffe 1 In Anlehnung an § 15 EG Gewässerschutzgesetz und an die Schweizer Norm SN 592 000 des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und des Schweizerischen Spenglermeister- und Installateur-Verbandes (SSIV) wird in dieser Verordnung unterschieden zwischen: – Hauptleitungen – Nebenleitungen – Liegenschaftsentwässerung – Gebäudeentwässerung (Anschluss-, Zweig-, Fall-, Sammelleitungen) – Grundstückentwässerung (Grundleitungen, Grundstückanschlussleitungen, Versickerungen) – Sanierungsleitungen Öffentliche Abwasseranlagen 2 Als öffentliche Siedlungsentwässerungsanlagen werden Haupt- und Nebenleitungen sowie Pumpwerke, Regenrückhalte- und Regenklärbecken, Reinigungsanlagen etc. bezeichnet, die von der Stadt erstellt oder die ins öffentliche Eigentum der Stadt übernommen worden sind sowie Oberflächengewässer, die von der Stadt unterhalten werden. 3Kanalisationsverordnung 711.200
Art. 5
Abwasseranlagen Begriffe 1 In Anlehnung an § 15 EG Gewässerschutzgesetz und an die Schweizer Norm SN 592 000 des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und des Schweizerischen Spenglermeister- und Installateur-Verbandes (SSIV) wird in dieser Verordnung unterschieden zwischen: – Hauptleitungen – Nebenleitungen – Liegenschaftsentwässerung – Gebäudeentwässerung (Anschluss-, Zweig-, Fall-, Sammelleitungen) – Grundstückentwässerung (Grundleitungen, Grundstückanschlussleitungen, Versickerungen) – Sanierungsleitungen Öffentliche Abwasseranlagen 2 Als öffentliche Siedlungsentwässerungsanlagen werden Haupt- und Nebenleitungen sowie Pumpwerke, Regenrückhalte- und Regenklärbecken, Reinigungsanlagen etc. bezeichnet, die von der Stadt erstellt oder die ins öffentliche Eigentum der Stadt übernommen worden sind sowie Oberflächengewässer, die von der Stadt unterhalten werden. 3Kanalisationsverordnung 711.200
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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