Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (Kanalisationsverordnung) Stadtratsbeschluss
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Liegenschaftsentwässerung Begriffe 1 Die Liegenschaftsentwässerung umfasst alle Anlagen und Leitungen inner und ausserhalb des Gebäudes bis zum Anschluss an die Haupt- oder Nebenleitung inklusive allfällige Abwasservorbehandlungs- und Abwasserförderanlagen sowie Retentions- und Versickerungsanlagen. Gebäudeentwässerung 2 Die Gebäudeentwässerung besteht aus den Anschluss-, Zweig-, Fall- und Sammelleitungen. Grundstückentwässerung 3 Die Grundstückentwässerung besteht aus den im Boden liegenden Grundleitungen bis zum letzten Kontrollschacht auf dem Grundstück und der Grundstückanschlussleitung, welche den Kontrollschacht mit der Haupt- oder Nebenleitung beziehungsweise einem Gewässer verbindet sowie einer allfälligen Versickerungsanlage. 5Kanalisationsverordnung 711.200 Sanierungsleitungen 4 Sanierungsleitungen dienen der abwassertechnischen Sanierung von Ortsteilen, Weilern, Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Die Vorsteherin/der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements bestimmt in Anwendung von § 15 Abs. 2 EG Gewässerschutzgesetz, welche Sanierungsleitungen von der Stadt erstellt beziehungsweise übernommen werden.
Art. 8
Liegenschaftsentwässerung Begriffe 1 Die Liegenschaftsentwässerung umfasst alle Anlagen und Leitungen inner und ausserhalb des Gebäudes bis zum Anschluss an die Haupt- oder Nebenleitung inklusive allfällige Abwasservorbehandlungs- und Abwasserförderanlagen sowie Retentions- und Versickerungsanlagen. Gebäudeentwässerung 2 Die Gebäudeentwässerung besteht aus den Anschluss-, Zweig-, Fall- und Sammelleitungen. Grundstückentwässerung 3 Die Grundstückentwässerung besteht aus den im Boden liegenden Grundleitungen bis zum letzten Kontrollschacht auf dem Grundstück und der Grundstückanschlussleitung, welche den Kontrollschacht mit der Haupt- oder Nebenleitung beziehungsweise einem Gewässer verbindet sowie einer allfälligen Versickerungsanlage. 5Kanalisationsverordnung 711.200 Sanierungsleitungen 4 Sanierungsleitungen dienen der abwassertechnischen Sanierung von Ortsteilen, Weilern, Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Die Vorsteherin/der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements bestimmt in Anwendung von § 15 Abs. 2 EG Gewässerschutzgesetz, welche Sanierungsleitungen von der Stadt erstellt beziehungsweise übernommen werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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