Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. März 2024 zwischen den EFTA-Staaten und Indien
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11.3 Förderung eines ökologisch nachhaltigen und inklusiven Wachstums
1) Die Vertragsparteien anerkennen, dass der Handel zu einem breit abgestützten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beitragen sollte, das notwendig ist, um die Armut zu lindern, den Lebensstandard anzuheben, Vollbeschäftigung, ein hohes und stetig wachsendes Realeinkommen sowie eine effektive Nachfrage zu gewährleisten und die Produktion von und den Handel mit Waren und Dienstleistungen auszuweiten. 2) Die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, bei der Förderung einer inklusiven Wirtschaftsentwicklung eine Geschlechterperspektive einzubeziehen, und dass geschlechtergerechte Politiken ein zentrales Element sind, um die Beteiligung aller an der Wirtschaft und am internationalen Handel zu fördern und so ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen. 3) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung, die internationalen Übereinkommen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Nichtdiskriminierung, bei denen sie Vertragspartei sind, umzusetzen. 4) Die Vertragsparteien anerkennen ferner, dass sie in Übereinstimmung mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung die optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen der Welt ermöglichen sollen und dabei sowohl den Schutz und Erhalt der Umwelt als auch die Förderung der Mittel zur Erreichung dieses Ziels in einer Weise anstreben, die mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und Anliegen auf den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus vereinbar ist. 5) In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien daran, dass das Rio+20-Ergebnisdokument "Die Zukunft, die wir wollen" den Vertragsparteien genügend Flexibilität und politischen Spielraum lässt, um aus einer breiten Palette von Optionen selbst auszuwählen und um festzulegen, wie sie angesichts des Entwicklungsstands, der nationalen Gegebenheiten und der Prioritäten der jeweiligen Vertragspartei eine nachhaltige Entwicklung erreichen wollen. 6) In Anerkennung der Bedeutung von Zusammenarbeit und Unterstützungsmassnahmen bekräftigen die Vertragsparteien ihre Verpflichtung, ihre jeweiligen Verpflichtungen mit Blick auf die Zusammenarbeit und auf Unterstützungsmassnahmen wie etwa die finanzielle, technologische und technische Unterstützung oder die Unterstützung für den Kapazitätsaufbau unter den in diesem Kapitel genannten internationalen Übereinkommen zu erfüllen.
Art. 11.3 Förderung eines ökologisch nachhaltigen und inklusiven Wachstums
1) Die Vertragsparteien anerkennen, dass der Handel zu einem breit abgestützten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beitragen sollte, das notwendig ist, um die Armut zu lindern, den Lebensstandard anzuheben, Vollbeschäftigung, ein hohes und stetig wachsendes Realeinkommen sowie eine effektive Nachfrage zu gewährleisten und die Produktion von und den Handel mit Waren und Dienstleistungen auszuweiten. 2) Die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, bei der Förderung einer inklusiven Wirtschaftsentwicklung eine Geschlechterperspektive einzubeziehen, und dass geschlechtergerechte Politiken ein zentrales Element sind, um die Beteiligung aller an der Wirtschaft und am internationalen Handel zu fördern und so ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen. 3) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung, die internationalen Übereinkommen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Nichtdiskriminierung, bei denen sie Vertragspartei sind, umzusetzen. 4) Die Vertragsparteien anerkennen ferner, dass sie in Übereinstimmung mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung die optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen der Welt ermöglichen sollen und dabei sowohl den Schutz und Erhalt der Umwelt als auch die Förderung der Mittel zur Erreichung dieses Ziels in einer Weise anstreben, die mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und Anliegen auf den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus vereinbar ist. 5) In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien daran, dass das Rio+20-Ergebnisdokument "Die Zukunft, die wir wollen" den Vertragsparteien genügend Flexibilität und politischen Spielraum lässt, um aus einer breiten Palette von Optionen selbst auszuwählen und um festzulegen, wie sie angesichts des Entwicklungsstands, der nationalen Gegebenheiten und der Prioritäten der jeweiligen Vertragspartei eine nachhaltige Entwicklung erreichen wollen. 6) In Anerkennung der Bedeutung von Zusammenarbeit und Unterstützungsmassnahmen bekräftigen die Vertragsparteien ihre Verpflichtung, ihre jeweiligen Verpflichtungen mit Blick auf die Zusammenarbeit und auf Unterstützungsmassnahmen wie etwa die finanzielle, technologische und technische Unterstützung oder die Unterstützung für den Kapazitätsaufbau unter den in diesem Kapitel genannten internationalen Übereinkommen zu erfüllen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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