Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. März 2024 zwischen den EFTA-Staaten und Indien
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 12.7 Berichte des Schiedsgerichts
1) Das Schiedsgericht legt den Streitparteien in der Regel innerhalb von höchstens 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen ersten Bericht mit seinen Feststellungen und Urteilen vor. Die Vorlage dieses ersten Berichts erfolgt in keinem Fall später als fünf Monate nach diesem Zeitpunkt. Eine Streitpartei kann dem Schiedsgericht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses ersten Berichts eine schriftliche Stellungnahme dazu unterbreiten. Das Schiedsgericht berücksichtigt diese Stellungnahme in gebührender Weise und legt den Streitparteien innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses ersten Berichts einen Schlussbericht vor.
2) In dringenden Fällen, wenn beispielsweise verderbliche Waren betroffen sind, setzt das Schiedsgericht alles daran, um sein Urteil innerhalb von 60 Tagen nach seiner Einsetzung zu notifizieren. Auf keinen Fall sollte die Notifikation des Urteils später als 75 Tage nach Einsetzung des Schiedsgerichts erfolgen.
3) Der Schlussbericht sowie alle Berichte nach den Art. 12.9 und 12.10 werden den Streitparteien bekannt gemacht. Die Berichte werden veröffentlicht, sofern die Streitparteien nichts anderes beschliessen.
4) Jeder Entscheid und jedes Urteil des Schiedsgerichts nach den Bestimmungen dieses Kapitels ist endgültig und für die Streitparteien bindend.
Your change, as a redline
Art. 12.7 Berichte des Schiedsgerichts
1) Das Schiedsgericht legt den Streitparteien in der Regel innerhalb von höchstens 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen ersten Bericht mit seinen Feststellungen und Urteilen vor. Die Vorlage dieses ersten Berichts erfolgt in keinem Fall später als fünf Monate nach diesem Zeitpunkt. Eine Streitpartei kann dem Schiedsgericht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses ersten Berichts eine schriftliche Stellungnahme dazu unterbreiten. Das Schiedsgericht berücksichtigt diese Stellungnahme in gebührender Weise und legt den Streitparteien innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses ersten Berichts einen Schlussbericht vor.
2) In dringenden Fällen, wenn beispielsweise verderbliche Waren betroffen sind, setzt das Schiedsgericht alles daran, um sein Urteil innerhalb von 60 Tagen nach seiner Einsetzung zu notifizieren. Auf keinen Fall sollte die Notifikation des Urteils später als 75 Tage nach Einsetzung des Schiedsgerichts erfolgen.
3) Der Schlussbericht sowie alle Berichte nach den Art. 12.9 und 12.10 werden den Streitparteien bekannt gemacht. Die Berichte werden veröffentlicht, sofern die Streitparteien nichts anderes beschliessen.
4) Jeder Entscheid und jedes Urteil des Schiedsgerichts nach den Bestimmungen dieses Kapitels ist endgültig und für die Streitparteien bindend.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.