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Auslieferungsvertrag (Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b) (Vereinigtes Königreich)

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Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)

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Contents: 3 provisions
  1. Langtitel
  2. Art. 1
  3. Anlage 1

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3 provisions

Langtitel

Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969 StF: BGBl. Nr. 354/1972 (NR: GP XIII RV 180 AB 356 S. 34. BR: S. 311.) Das vorliegende Abkommen tritt nach Durchführung des darin vorgesehenen Notenwechsels am 8. November 1972 in Kraft. Das Protokoll vom 15. Jänner 1969 ist in BGBl. Nr. 169/1970 kundgemacht. Nachdem der am 25. August 1971 in London durchgeführte Notenwechsel gemäß Artikel 2 Absatz 1 lit. b des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969, welcher Notenwechsel also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972

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Art. 1

(Übersetzung) MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE UND COMMONWEALTH-ANGELEGENHEITEN London S. W. 1 No GNX 2/365/1 25. August 1971 Exzellenz! Ich beehre mich, auf den am 9. Jänner 1963 in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich sowie auf das am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des genannten Vertrages Bezug zu nehmen. Die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag und zu dem Protokoll wurden am 12. Mai 1970 ausgetauscht und der Vertrag ist daher in seiner abgeänderten Fassung am 12. August 1970 in Kraft getreten. Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 lit. b des Vertrages in seiner abgeänderten Fassung beehre ich mich vorzuschlagen, daß die Anwendung des Vertrages auf die im Anhang zu dieser Note angeführten Gebiete ausgedehnt wird. Sollte der obige Vorschlag für die Republik Österreich annehmbar sein, beehre ich mich anzuregen, daß diese Note zusammen mit ihrem Anhang und der zustimmenden Antwort eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich darstellen soll, welches drei Monate nach dem Tag in Kraft treten wird, an dem das Vereinigte Königreich von der Republik Österreich die Mitteilung erhält, daß die für das Inkrafttreten in Österreich erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung verbleibe ich als Euer Exzellenz sehr ergebener (Für den Außenminister) H. V. Richardson (Anm.: Es folgt der Anhang, der als Anlage 1 dokumentiert wurde) Seine Exzellenz Dr. Wilfried Platzer 18 Belgrave Mews West London SW1X 8HU ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT Der Botschafter Zl. 3582-A/71 London, den 25. August 1971 Exzellenz! Ich beehre mich, auf Ihre Note Nr. GNX 2/365/1 vom 25. August 1971 Bezug zu nehmen, die folgenden Inhalt hat: (Anm.: Wortlaut wie oben.) Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Republik Österreich, mit dem in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag einverstanden ist. Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung verbleibe ich als Euer Exzellenz sehr ergebener Willfried Platzer Herrn Minister für Auswärtige und Commonwealth-Angelegenheiten London

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Anlage 1

ANHANG Antigua Bahamas Bermuda Britisches Antarktisches Territorium Britisch Honduras Britisches Territiorium im Indischen Ozean Britisches Protektorat der Salomon-Inseln Britische Jungfern-Inseln Brunei Cayman-Inseln Dominica Falkland-Inseln und abhängige Gebiete Gibraltar Gilbert- und Ellice-Inseln Hongkong Montserrat Pitcairn St. Christopher – Nevis – Anguilla St. Helena und abhängige Gebiete St. Lucia St. Vincent Seychellen Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia auf der Insel Zypern Turks- und Caicos-Inseln

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