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Reglement Kulturbrauerei

Schaan · 9eb95f7d-8e28-4ad4-aeb4-5d0098f8eb59 · communal act

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Gemeinde Schaan Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 00, info@schaan.li, www.schaan.li Die Datenschutzerklärung steht auf www.schaan.li zur Verfügung. Reglement Kulturbrauerei Inhaltsverzeichnis 1. Präambel / Einleitung ............................................................................................................3 2. Sitz und Trägerschaft ............................................................................................................4 3. Zweck der Kulturbrauerei ......................................................................................................5 4. Organisation ..........................................................................................................................6 4.1 Aufgaben BPK ...............................................................................................................6 4.2 Stimmrechte und Beschlussfassung BPK .....................................................................6 4.3 Leitung und Turnus der BPK .........................................................................................6 4.4 Aufgaben des AKU ........................................................................................................6 4.5 Aufgaben von Visarte und LiLi.......................................................................................7 4.6 Aufgaben Gemeinde Schaan und GuK .........................................................................7 5. Finanzierung..........................................................................................................................8 6. Internationale Residenzen: Ausschreibungs-, Jurierungs- und Vergabeprozess..................9 6.1 Grundsätzliches.............................................................................................................9 6.2 Ausschreibung...............................................................................................................9 6.3 Jurierung........................................................................................................................9 6.4 Vergabe...............................................................................................................................9 7. «Schaaner Ateliers»: Ausschreibungs-, Jurierungs- und Vergabeprozess .........................10 Grundsätzliches.......................................................................................................................10 Ausschreibung.........................................................................................................................10 Jurierung .................................................................................................................................10 Vergabe...................................................................................................................................10 8. Sonstige Bestimmungen......................................................................................................11 9. Genehmigung / Inkraftsetzen ..............................................................................................12 1. Präambel / Einleitung Die Gemeinde Schaan schafft mit der Kulturbrauerei einen Ort, wo Neues gedacht, geschaffen, geschrieben, geplant und ausgebrütet wird. Mit der Schaffung eines interkulturellen und kreativen Residenzateliersbetriebs wird „Frischluft“ hereingeholt; sie trifft auf ein breitgefächertes Mikroklima mit Schaaner Anbindung. Die Anschlussmöglichkeiten mit entsprechender Vernetzung vor Ort sind für Künstlerresidenzprogramme von zentraler Bedeutung und bieten für Kunstschaffende Offenheit und Empfänglichkeit für eine gedeihliche Umsetzung. Dieses Reglement regelt die Aufgaben, Verantwortungen und Pflichten der Trägerinstitutionen der Kulturbrauerei. Es dient als Handbuch für die tägliche Praxis und als Referenz für Entscheidungen und Weiterentwicklungen. 2. Sitz und Trägerschaft Die Trägerschaft der „Kulturbrauerei Schaan“ besteht aus den folgenden vier Trägern: - Gemeinde Schaan, vertreten durch Geschichte und Kultur der Gemeinde Schaan (GuK) - Land Liechtenstein, vertreten durch das Amt für Kultur (AKU) - Literaturhaus Liechtenstein (LiLi) - Visarte Liechtenstein (Visarte) Sitz der Trägerschaft ist die «Kulturbrauerei Schaan» an der Feldkircher Strasse 43 in Schaan. Mit einer Frist von sechs Monaten steht es jedem Mitglied der Trägerschaft zu, sich aus der Zusammenarbeit in der Kulturbrauerei zurückzuziehen. Grundlegende Änderungen in der Trägerschaft sind von der Gemeinde Schaan zu bewilligen. 3. Zweck der Kulturbrauerei Zweck der Kulturbrauerei ist: - Betrieb von drei internationalen und zwei nationalen Residenzateliers; - den Kunstschaffenden Vernetzungsmöglichkeiten vor Ort zu bieten und die Begegnung und den Austausch mit Kunstschaffenden aus aller Welt zu ermöglichen; - eine Plattform für künstlerische Reflexion und Austausch zu betreiben; - Einblicke in laufende Prozesse der Residenten für interessierte Kreise und die Bevölkerung ermöglichen; - für Ausstellungen und Lesungen sind bestehende Institutionen zu nutzen. 4. Organisation Die Kulturbrauerei wird durch eine Betriebs- und Programmkommission (BPK) geleitet. Die Zusammenarbeit der Träger ist partnerschaftlich und auf Augenhöhe, die Organisation schlank und effizient. Die BPK wie auch jeder einzelne Träger haben Aufgaben und Verantwortungen, die folgend aufgezählt sind. 4.1 Aufgaben BPK - Sie verantwortet die Ausschreibung, Jurierung und Vergabe der internationalen und der „Schaaner“ Residenzen. - Sie erstellt, kontrolliert und verabschiedet das Jahresbudget, Jahresbericht und Jahresrechnung. - Sie verantwortet das Jahresprogramm, die Betreuung der Kunstschaffenden und die Öffentlichkeitsarbeit. - Sie pflegt das Netzwerk und Partnerschaften. - Sie erstattet jährlich Bericht an den Gemeinderat. - Sie ist zuständig für das Einwerben von weiteren Geldern. - Sie kann Aufgaben delegieren. - Sie beschliesst die Hausordnung. - Sie überprüft das Reglement in sinnvollen zeitlichen Abständen. Die Genehmigung erfolgt durch die Gemeinde, bzw. den Gemeinderat. 4.2 Stimmrechte und Beschlussfassung BPK - Jeder der vier Träger ist mit je einer Stimme auf unbestimmte Dauer in der BPK vertreten. - Für Beschlüsse in der BPK bedarf es der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die Leitung den Stichentscheid. 4.3 Leitung und Turnus der BPK - Die BPK wird vom LiLi und Visarte abwechselnd in einem zweijährigen Turnus geleitet. - Die Kommission trifft sich mindestens zwei Mal pro Jahr. - Bei Fragen zum Bau oder zum Unterhalt wird die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Schaan hinzugezogen. - Bei Bedarf kann auch ein Schaaner Gemeinderat oder Gemeinderätin in der BPK einsitzen. 4.4 Aufgaben des AKU - Es übernimmt alle erforderlichen administrativen Schritte um die drei internationalen Residenzateliers für drei Monate (also maximal 12 Kunstschaffende pro Jahr) zu vergeben. - Es übernimmt die Administration und Korrespondenz im Rahmen des Bewerbungsprozesses, sammelt dabei alle relevanten Daten der Kunstschaffenden, die für die Administration und Vertragsausstellung wie auch die Organisation der Residenzen nötig sind. - Sie stellen die Verträge mit den internationalen Kunstschaffenden aus. - Sie bringt sich bei verschiedenen Themen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ein. - Sie betreut die internationalen Kunstschaffenden im Rahmen der Vertragserstellung und der Administration. - Sie informiert die BPK über wichtige Angelegenheiten. 4.5 Aufgaben von Visarte und LiLi - Sie kuratieren die «Schaaner Ateliers» und sind damit verantwortlich für die Ausschreibung, Jurierung und Vergabe der zwei «Schaaner Ateliers». - Sie fertigen die Verträge mit den lokalen Kunstschaffenden aus. - Sie sind für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. - Sie sind als jeweilige Leiter der Kommission Ansprechpartner für die Kunstschaffenden, das AKU und die Gemeinde Schaan. - Sie betreuen und vernetzen die internationalen Residenten sowie jene der Schaaner Ateliers. - Sie informieren die BPK über wichtige Angelegenheiten. 4.6 Aufgaben Gemeinde Schaan und GuK - Die Gemeinde stellt die Liegenschaft - die Künstlerateliers, Gemeinschaftsräume sowie den Garten - zur Verfügung und sorgt für ihren Unterhalt und für die Pflege. - Die Gemeinde vermietet die drei grossen Ateliers an das AKU für internationale Residenzen, die zwei kleinen an das LiLi und Visarte für die «Schaaner Ateliers». - Die Gemeinde stellt dafür die Mietverträge aus. - Die Gemeinde erstellt die Leistungsvereinbarung mit Visarte und dem LiLi. - Die Gemeinde genehmigt das Reglement und das Jahresbudget. - Die Gemeinde unterhält das Gebäude und stellt für die Endreinigung der Wohnateliers und die regelmässige Reinigung der Gemeinschaftsräume Hauswartdienste zur Verfügung. 5. Finanzierung - Das Land (AKU) finanziert die drei internationalen Residenzen, d.h. die Residenten, mit maximal 72’000.- CHF pro Jahr (2’000.- CHF x 3 Monate x 12 = 72'000.- CHF). - Das AKU sowie das LiLi und Visarte beteiligen sich an den Nebenkosten. Die Höhe der Beteiligung wird im jeweiligen Mietvertrag festgesetzt. - Das AKU stellt Arbeitskraft für seine Aufgaben unentgeltlich zur Verfügung. - Die Gemeinde Schaan unterstützt die Arbeit von LiLi und Visarte im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit einem finanziellen Beitrag. - Die Arbeiten der Abteilung GuK und der Liegenschaftsverwaltung werden als Beitrag der Gemeinde Schaan unentgeltlich geleistet. 6. Internationale Residenzen: Ausschreibungs-, Jurierungs- und Vergabeprozess 6.1 Grundsätzliches - Für die Ausschreibung, Jurierung und Vergabe ist die BPK zuständig. Bei Bedarf kann sie zusätzliche Mitglieder in die Jury wählen. - Die internationalen Ateliers werden für drei Monate vergeben. Die Anfangs- und Endzeiten werden durch die BPK bestimmt. - Von den insgesamt 12 internationalen Residenzen pro Jahr bestimmen AKU, Lili und Visarte je zwei gesetzte Bewerber. Die restlichen sechs Residenzen werden über ein open-call Verfahren bestimmt. - Die Residenz ist mit einem Schlussbericht an die BPK zu dokumentieren. 6.2 Ausschreibung - Die Ausschreibung der Ateliers erfolgt im Frühjahr für das Folgejahr. - Die Ausschreibung wird von AKU, Visarte und LiLi beworben. - Alle Bewerbungen gehen über das digitale Anmeldetool des AKU. - Zur Bewerbung gehören Personaldaten, Portfolio und Motivationsschreiben. - Alle Bewerbungen werden vom AKU archiviert. - Nach Abschluss der Anmeldefrist erstellt das AKU ein Dossier aller Bewerbungen. 6.3 Jurierung - Alle Bewerbungen werden von den Jurymitgliedern begutachtet. - Juriert werden nur die open-call Bewerbungen. - Die Jurierung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. - Beschlüsse bedürfen der Mehrheit, bei Stimmengleichzeit hat das AKU den Stichentscheid. 6.4 Vergabe - Es wird im Allgemeinen gemeinsam entschieden, welche Kombination von Kunstschaffenden und Autoren für den jeweiligen Zeitraum sinnvoll ist. - Ziel ist eine ausgewogene Vergabe an Kunst- und Literaturschaffenden über das ganze Jahr. - Nach der Entscheidung durch die Jury nimmt das AKU Kontakt mit den Bewerbern auf. - Bei Zusage erstellt das AKU einen Vertrag, fixiert die Anreise und Abreise, informiert die Kunstschaffenden über den exakten Ablauf und Begebenheiten, und legt die Termine zur Auszahlung der Stipendien fest. 7. «Schaaner Ateliers»: Ausschreibungs-, Jurierungs- und Vergabeprozess Grundsätzliches - Für die Ausschreibung, Jurierung und Vergabe sind Visarte und das Lili zuständig. - Die «Schaaner Ateliers» werden für mindestens einen Monat und maximal drei Monate vergeben. In begründeten Fällen kann die Dauer verlängert werden. - Die «Schaaner Ateliers» sind an Kunst- und Literaturschaffende aus Schaan und Liechtenstein und Auslandliechtensteiner zu vergeben. - Ein Atelier wird durch das Lili, eines durch Visarte vergeben. - Die Residenz ist mit einem Schlussbericht an die BPK zu dokumentieren. Ausschreibung - Die Ausschreibung wird von LiLi und Visarte beworben. - Zur Bewerbung gehören Personaldaten, Portfolio und Motivationsschreiben. In der Regel ist das Mindestalter 18. - Die Ausschreibung erfolgt parallel zu jener der internationalen Ateliers. Jurierung - Die Jurierung durch Visarte und LiLi erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. - Beschlüsse bedürfen der Mehrheit. Vergabe - Die Vergabe erfolgt situativ. - Bei Zusage erstellt Visarte oder das LiLi einen Vertrag, fixiert die Anreise und Abreise, informiert die Kunstschaffenden über den exakten Ablauf und Begebenheiten. - Die Bewerbenden werden der Programm- und Betriebskommission zur Kenntnis gebracht. 8. Sonstige Bestimmungen Dieses Reglement, die Leistungsvereinbarung mit dem LiLi und Visarte, der Mietvertrag mit dem AKU sowie der Mietvertrag mit dem LiLi und Visarte sowie die Hausordnung inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die ersten zwei Jahre 2027 und 2028 sind Probejahre. Nach Ablauf dieser Probejahre soll dieses Reglement, die Hausordnung, der Leistungsvertrag und die Mietverträge angepasst, ergänzt oder korrigiert und dem Gemeinderat Schaan wieder vorgelegt werden. 9. Genehmigung / Inkraftsetzen Dieses Reglement wurde durch den Gemeinderat Schaan an seiner Sitzung vom 10. Juni 2026, Trakt. Nr. 148 genehmigt und tritt auf den 01. Juli 2026 in Kraft. Gemeindevorstehung Schaan Daniel Hilti Gemeindevorsteher

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