Verordnung zum Strafgesetzbuch, zum Militärstrafgesetz und zum Jugendstrafgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
Diese Verordnung regelt: a. die Zuständigkeit zum Vollzug und die Kostentragung bei Gesamtstrafen, bei Widerruf bedingter Strafen und bei Rückversetzung; b. das Zusammentreffen mehrerer Sanktionen nach dem StGB; bbis. das Zusammentreffen von Sanktionen nach dem JStG und dem StGB; c. das Zusammentreffen von Sanktionen aus verschiedenen Kantonen im Vollzug; cbis. den Beginn der Dauer der Landesverweisung; d. Massnahmen bei Anordnung von Fahrverboten sowie Höhe und Verwendung des Arbeitsentgelts Gefangener; e. die sinngemässe Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung auf den Vollzug von Urteilen der Militärgerichte oder des Bundesstrafgerichtes. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 489). Eingefügt durch Ziff. I 9 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung, in Kraft seit 1. März 2017 (AS 2017 563).
Art. 1
Diese Verordnung regelt: a. die Zuständigkeit zum Vollzug und die Kostentragung bei Gesamtstrafen, bei Widerruf bedingter Strafen und bei Rückversetzung; b. das Zusammentreffen mehrerer Sanktionen nach dem StGB; bbis. das Zusammentreffen von Sanktionen nach dem JStG und dem StGB; c. das Zusammentreffen von Sanktionen aus verschiedenen Kantonen im Vollzug; cbis. den Beginn der Dauer der Landesverweisung; d. Massnahmen bei Anordnung von Fahrverboten sowie Höhe und Verwendung des Arbeitsentgelts Gefangener; e. die sinngemässe Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung auf den Vollzug von Urteilen der Militärgerichte oder des Bundesstrafgerichtes. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 489). Eingefügt durch Ziff. I 9 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung, in Kraft seit 1. März 2017 (AS 2017 563).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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