Verordnung zum Strafgesetzbuch, zum Militärstrafgesetz und zum Jugendstrafgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14a Landesverweisung
1 Trifft eine Landesverweisung mit Strafen oder freiheitsentziehenden Massnahmen aus einem anderen Kanton im Vollzug zusammen, so ist Artikel 66c Absätze 2 und 3 StGB anwendbar. 2 Zuständig für den Vollzug einer Landesverweisung, die mit einer Strafe nach StGB oder JStG oder einer freiheitsentziehenden Massnahme oder Schutzmassnahme nach JStG aus einem anderen Kanton zusammentrifft, ist der Kanton, der die Landesverweisung angeordnet hat. 3 Zuständig für den Vollzug von zusammentreffenden Landesverweisungen aus verschiedenen Kantonen ist, sobald die Landesverweisungen gemeinsam zu vollziehen sind, der Kanton, der die später endende Landesverweisung angeordnet hat. Die Kantone können abweichende Vereinbarungen treffen. Eingefügt durch Ziff. I 9 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung, in Kraft seit 1. März 2017 (AS 2017 563). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 489).
Art. 14a Landesverweisung
1 Trifft eine Landesverweisung mit Strafen oder freiheitsentziehenden Massnahmen aus einem anderen Kanton im Vollzug zusammen, so ist Artikel 66c Absätze 2 und 3 StGB anwendbar. 2 Zuständig für den Vollzug einer Landesverweisung, die mit einer Strafe nach StGB oder JStG oder einer freiheitsentziehenden Massnahme oder Schutzmassnahme nach JStG aus einem anderen Kanton zusammentrifft, ist der Kanton, der die Landesverweisung angeordnet hat. 3 Zuständig für den Vollzug von zusammentreffenden Landesverweisungen aus verschiedenen Kantonen ist, sobald die Landesverweisungen gemeinsam zu vollziehen sind, der Kanton, der die später endende Landesverweisung angeordnet hat. Die Kantone können abweichende Vereinbarungen treffen. Eingefügt durch Ziff. I 9 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung, in Kraft seit 1. März 2017 (AS 2017 563). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 489).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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