Propose a change

Finanzverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 18 Zeichnungsberechtigungen

1 Die Zeichnungsberechtigungen werden wie folgt festgelegt: a) Barauszahlungen: 1. bis CHF 1'000.00: Budgetverantwortliche/r; 2. über CHF 1'000.00: Budgetverantwortliche/r kollektiv zu zweien mit Departementsvorsteher/in; 3. Der Bezug bis CHF 2'000.00 erfolgt bei der Einwohnerkontrolle; 4. Beträge grösser als CHF 2'000.00 sind bei der Stadtbuchhaltung zu beziehen. Dies erfordert eine Bestellung mit Stückelungsliste am Vortag. b) Grundstücksgeschäfte: Bei Verträgen über dingliche Rechte an Grundstücken bis zu CHF 100'000.00 liegt die Unterschriftsberechtigung bei der bzw. beim Departementsvorsteher/in kollektiv zu zweien mit der oder dem Budgetverantwortlichen. c) Kreditorenrechnungen: Jedes Departement legt je Kostenstelle und Konto die Budgetverantwortung fest. Die verantwortlichen Personen prüfen die eingehenden Rechnungen. Dabei wird sichergestellt, dass sowohl eine gesetzliche Grundlage sowie genügend Budget vorhanden sind. Trifft dies zu, wird die Kontierung erstellt und die materielle und rechnerische Kontrolle mit einem Visum bestätigt. Das zweite Visum legitimiert zur Zahlungsfreigabe und muss durch die Budgetverantwortliche/den Budgetverantwortlichen ausgeführt werden. d) Spesenauszahlungen (Kostenart 3170): Sämtliche Anträge auf Spesenvergütung sind mit den Spesenbelegen zu versehen und von der Antragstellerin/vom Antragsteller und der Abteilungsleiterin/dem Abteilungsleiter zu unterzeichnen. Für Spesenvergütungen über CHF 750.00 ist zusätzlich die Unterschrift der Departementsvorsteherin/des Departementsvorstehers erforderlich.

Your change, as a redline

§ 18 Zeichnungsberechtigungen

1 Die Zeichnungsberechtigungen werden wie folgt festgelegt: a) Barauszahlungen: 1. bis CHF 1'000.00: Budgetverantwortliche/r; 2. über CHF 1'000.00: Budgetverantwortliche/r kollektiv zu zweien mit Departementsvorsteher/in; 3. Der Bezug bis CHF 2'000.00 erfolgt bei der Einwohnerkontrolle; 4. Beträge grösser als CHF 2'000.00 sind bei der Stadtbuchhaltung zu beziehen. Dies erfordert eine Bestellung mit Stückelungsliste am Vortag. b) Grundstücksgeschäfte: Bei Verträgen über dingliche Rechte an Grundstücken bis zu CHF 100'000.00 liegt die Unterschriftsberechtigung bei der bzw. beim Departementsvorsteher/in kollektiv zu zweien mit der oder dem Budgetverantwortlichen. c) Kreditorenrechnungen: Jedes Departement legt je Kostenstelle und Konto die Budgetverantwortung fest. Die verantwortlichen Personen prüfen die eingehenden Rechnungen. Dabei wird sichergestellt, dass sowohl eine gesetzliche Grundlage sowie genügend Budget vorhanden sind. Trifft dies zu, wird die Kontierung erstellt und die materielle und rechnerische Kontrolle mit einem Visum bestätigt. Das zweite Visum legitimiert zur Zahlungsfreigabe und muss durch die Budgetverantwortliche/den Budgetverantwortlichen ausgeführt werden. d) Spesenauszahlungen (Kostenart 3170): Sämtliche Anträge auf Spesenvergütung sind mit den Spesenbelegen zu versehen und von der Antragstellerin/vom Antragsteller und der Abteilungsleiterin/dem Abteilungsleiter zu unterzeichnen. Für Spesenvergütungen über CHF 750.00 ist zusätzlich die Unterschrift der Departementsvorsteherin/des Departementsvorstehers erforderlich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it